Im Tarif Kleintiere mit dem Zusatzbaustein Heilbehandlungs- und Vorsorgeschutz der Tierkrankenversicherung der Allianz gelten folgende Bestimmungen hinsichtlich des Versicherungsschutzes: Was ist versichert und was ist nicht versichert?
Zusätzlich zu Ziffer 2 der Versicherungsbedingungen für Ihre Tierkrankenversicherung sind versichert: Die Kosten der veterinärmedizinisch notwendigen Heilbehandlung aufgrund von Krankheit, Unfall oder Fehlentwicklung des versicherten Tiers. Maßgeblich für die Notwendigkeit ist der allgemein anerkannte aktuelle Stand der veterinärmedizinischen Wissenschaft. Heilbehandlungen müssen durch einen staatlich zugelassenen Tierarzt bzw. eine staatlich zugelassene Tierärztin erfolgen. Sie können den Tierarzt bzw. die Tierärztin frei wählen. Beispiel: Ihr Tier hat eine Augenentzündung.
- Versicherte Behandlungen
Zusätzlich zu Ziffer 2.2 der Versicherungsbedingungen für Ihre Tierkrankenversicherung sind Heilbehandlungen versichert:
Versicherte Behandlung Was ist das genau?
Heilbehandlung Eine Heilbehandlung ist eine notwendige Behandlung, die geeignet erscheint,
(1) die Gesundheit wiederherzustellen,
(2) den Gesundheitszustand zu verbessern oder
(3) eine Verschlechterung zu verhindern.
Wir leisten bei einer Heilbehandlung
(1) von der ersten Inanspruchnahme des Tierarztes bzw. der Tierärztin (Diagnostik)
(2) über die Behandlung (Therapie)
(3) bis zum veterinärmedizinischen Befund, dass eine weitere Behandlung wegen derselben Krankheit, Fehlentwicklung oder desselben Unfalls nicht mehr notwendig ist.
Diagnostik ist jede veterinärmedizinische Maßnahme, die notwendig und geeignet ist, zu einem Befund zu gelangen. Hierzu zählen insbesondere:
(1) der Vorbericht (Anamnese) und
(2) klinische Untersuchungen einschließlich bildgebender Verfahren.
Versichert sind ambulante und stationäre Heilbehandlungen. Nach Ablauf des versicherten Nachbehandlungszeitraums für Operationen haben Sie Schutz für die weitere Nachbehandlung als Heilbehandlung. Wir leisten auch für alternative und komplementäre Behandlungsmethoden. Beispiele: Akupunktur, Homöopathie, Neuraltherapie Wir leisten nicht für Bachblüten- und Bioresonanztherapie. Bitte beachten Sie: Auch für die Heilbehandlung gelten die Wartezeiten in Ziffer 2.3.
- Welche ergänzenden Leistungen sind versichert?
Folgende ergänzende Leistungen sind versichert:
Leistungen Was ist das genau?
Vorsorgemaßnahmen
Wir erstatten insgesamt bis zu 50 Euro oder 100 Euro je Versicherungsjahr für versicherte Vorsorgemaßnahmen. Versicherte Vorsorgemaßnahmen sind:
(1) Floh-, Zeckenbekämpfung sowie Entwurmung
(2) Vorbeuge- bzw. Vorsorgeimpfungen
(3) Zahnprophylaxe Beispiele: Zahnreinigung, Zahnsteinentfernung, Politur Voraussetzung ist, dass die Vorsorgemaßnahme von einem staatlich zugelassenen Tierarzt bzw. einer staatlich zugelassenen Tierärztin erbracht wird. Für Vorsorgemaßnahmen besteht keine Selbstbeteiligung und keine Wartezeit. Unsere maximale Leistung hängt davon ab, welchen Baustein Sie wählen. Sie finden die für Sie geltende Höchstsumme in Ihrem Versicherungsschein.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Versicherte & ausgeschlossene Leistungen / Tierkrankenversicherung Kleintiere Zusatzbaustein Heilbehandlungs- und Vorsorgeschutz
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