Im Tarif Kleintiere Komfort der Tierkrankenversicherung der Allianz gelten folgende Bestimmungen bezüglich der Erstattung von Kosten nach Eintritt des Versicherungsfalls:
Im Versicherungsfall und für ergänzende Leistungen erstatten wir folgende Kosten: Kosten Was ist das genau? Vergütung des Tierarztes bzw. der Tierärztin Vergütungen des Tierarztes bzw. der Tierärztin erstatten wir nach der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) in der jeweils gültigen Fassung. Die Höhe des versicherten Gebührensatzes können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen. Zuschläge für Nacht- und Wochenenddienst im Notfall Bei Behandlung im Nacht- und Wochenenddienst oder außerhalb der regulären Praxiszeiten gilt: Wir erstatten Zuschläge nach der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) in der jeweils gültigen Fassung. Die Höhe der versicherten Zuschläge können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen. Voraussetzung ist, dass der Tierarzt bzw. die Tierärztin das Vorliegen eines Notfalls bestätigt. Medikamente und Verbrauchsmaterial Wir erstatten die Kosten von Medikamenten und Verbrauchsmaterial. Voraussetzung ist, dass der Tierarzt bzw. die Tierärztin diese zur Behandlung verordnet. Prothesen und Implantate Ein Implantat oder eine Prothese ist ein künstliches Material, das eingesetzt wird, um eine Körperfunktion zu unterstützen oder zu ersetzen. Beispiel: Ihrem Tier wird aufgrund eines Herzfehlers ein Herzschrittmacher eingesetzt. Wir erstatten die Kosten für Prothesen und Implantate. Hierzu gehört sowohl das Einsetzen, als auch das Entfernen von Prothesen und Implantaten. Orthesen und Hilfsmittel Eine Orthese oder ein Hilfsmittel wird verwendet um ein Körperteil zu schonen, zu ergänzen oder während der Heilungsphase zu unterstützen. Beispiel: Ihrem Tier wird nach einer Operation das Tragen einer Bandage verordnet. Wir erstatten die Kosten für Orthesen und Hilfsmittel. Voraussetzung ist, dass der Tierarzt bzw. die Tierärztin diese aufgrund einer Behandlung verordnet. Versicherung im Ausland Tritt ein Versicherungsfall während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts auf, gilt: Wir erstatten die im jeweiligen Land geltende übliche Vergütung der Tierärzte bzw. Tierärztinnen. Unsere Leistung ist auf die Kosten beschränkt, die maximal bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wären. Nicht versichert ist die geplante oder gezielte Behandlung im Ausland.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Erstattungsfähige Kosten / Tierkrankenversicherung Kleintiere Komfort
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