Im Tarif Pferde Premium der Tierkrankenversicherung der Allianz gelten für versicherte Behandlungen die folgenden Bestimmungen:
Versichert sind die Kosten der veterinärmedizinisch notwendigen Operation und Heilbehandlung des versicherten Tiers. Maßgeblich für die Notwendigkeit ist der allgemein anerkannte aktuelle Stand der veterinärmedizinischen Wissenschaft. Die Operation oder Heilbehandlung muss durch einen staatlich zugelassenen Tierarzt bzw. eine staatlich zugelassene Tierärztin erfolgen.
Versicherte Behandlung Was ist das genau?
Operation
Eine Operation ist ein notwendiger chirurgischer Eingriff unter Voll- oder Teilnarkose beziehungsweise Sedierung. Wir leisten nur, wenn ein Hautschnitt erfolgt. Nicht ausreichend sind Punktionen mit Nadeln, Biopsienadeln und Kanülen.
Unter Voll-, Teilnarkose oder Sedierung sind auch versichert:
• Versorgungen von Wunden durch Nähen Beispiel: Schnittverletzung
• Augenoperationen Beispiel: Grüner Star
• Zahnbehandlungen Beispiele: Zahnextraktion, Zahnfistel, Wurzelbehandlung
Als Operation nicht versichert sind kosmetische Zahnbehandlungen, Kieferorthopädie oder Zahnprophylaxe wie Zähne raspeln im Rahmen von Routine-, Vorsorge- oder freiwilligen Behandlungen.
Wir leisten bei einer Operation für
• die letzte operationsvorbereitende Untersuchung,
• die Operation und
• die Behandlungen innerhalb des versicherten Nachbehandlungszeitraums.
Als die letzte operationsvorbereitende Untersuchung gilt: Die veterinärmedizinischen Maßnahmen, die notwendig und geeignet sind, zu einem Befund zu gelangen. Hierzu zählen insbesondere
• der Vorbericht (Anamnese) und
• klinische Untersuchungen einschließlich bildgebender Verfahren.
Beispiele: Röntgen, MRT (Magnetresonanztomografie), CT (Computertomografie), Laboruntersuchungen
Versichert sind ambulante und stationäre Operationen.
Ist das versicherte Tier nach der Operation noch in Behandlung oder in der Tierklinik, so gilt: Versichert sind die Behandlungen im versicherten Nachbehandlungszeitraum. Der versicherte Nachbehandlungszeitraum beträgt 15 Kalendertage, beginnend mit dem Tag, der auf die Operation folgt.
Zur Nachbehandlung gehören Medikamente, Wundversorgung, klinische Untersuchungen und alternative Behandlungsmethoden.
Beispiel: Aufgrund einer Lahmheit wird bei Ihrem Pferd ein Chip (OCD) diagnostiziert. Dieser wird während einer Operation aus dem Gelenk entfernt. Zur Nachbehandlung bleibt das Pferd noch für fünf Tage in der Klinik.
Heilbehandlung Eine Heilbehandlung ist eine notwendige Behandlung, die geeignet erscheint,
• die Gesundheit wiederherzustellen,
• den Gesundheitszustand zu verbessern oder
• eine Verschlechterung zu verhindern.
Wir leisten bei einer Heilbehandlung
• von der ersten Inanspruchnahme des Tierarztes bzw. der Tierärztin (Diagnostik)
• über die Behandlung (Therapie)
• bis zum veterinärmedizinischen Befund, dass eine weitere Behandlung wegen derselben Krankheit, Fehlentwicklung oder desselben Unfalls nicht mehr notwendig ist.
Diagnostik ist jede veterinärmedizinische Maßnahme, die notwendig und geeignet ist, zu einem Befund zu gelangen. Hierzu zählen insbesondere
• der Vorbericht (Anamnese) und
• klinische Untersuchungen einschließlich bildgebender Verfahren.
Versichert sind ambulante und stationäre Heilbehandlungen.
Nach Ablauf des versicherten Nachbehandlungszeitraums für Operationen haben Sie Schutz für die weitere Nachbehandlung als Heilbehandlung.
Wir leisten auch für alternative und komplementäre Behandlungsmethoden.
Beispiele: Akupunktur, Homöopathie
Wir leisten nicht für manuelle Therapien, Physiotherapie sowie Bachblüten- und Bioresonanztherapie.
Bitte beachten Sie:
Zusätzlich gelten auch die Leistungsausschlüsse und Leistungseinschränkungen nach Ziffer 2.5.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Versicherte Behandlungen / Tierkrankenversicherung Pferde Premium
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