Im Tarif Pferde Basis der Tierkrankenversicherung der Allianz gelten nach Eintritt des Versicherungsfalls die folgenden Obliegenheiten:
Bei Eintritt des Versicherungsfalls müssen Sie Folgendes beachten:
Ihre Obliegenheiten (Pflichten) nach dem Versicherungsfall Was müssen Sie genau beachten?
Vorlage der Originalrechnung oder Kopie
Um einen Leistungsanspruch geltend zu machen, benötigen wir die Originalrechnungen oder Kopien. Sie dienen als Nachweis für die Kosten, die durch die versicherte Behandlung entstanden sind. Die Originalrechnungen oder Kopien müssen Sie uns unverzüglich, spätestens aber einen Monat, nachdem die Behandlung beendet ist, vorlegen.
Aus der Rechnung muss folgendes ersichtlich sein:
• der Name des Halters bzw. der Halterin des Tiers
• der Name und die Identifikationsnummer (Chip oder Lebensnummer) des Tiers.
Bei fehlender Chip- oder Lebensnummer benötigen wir Rasse, Alter und Geburtsdatum.
• die Diagnose
• die berechnete Leistung, aufgegliedert nach Gebührenposition mit dem jeweiligen Gebührensatz
• das Datum der erbrachten Leistungen
• die angewandten und abgegebenen Medikamente, ihre Dosierung beziehungsweise Menge sowie das Datum der Medikamentenanwendung beziehungsweise -abgabe
Bewahren Sie die Originalrechnungen sorgsam auf. Innerhalb von sechs Monaten nach Anzeige des Versicherungsfalls gilt: Wir können die Vorlage der Originalrechnung zur Einsicht verlangen.
Waren für Behandlungen des versicherten Tiers spezielle Laboruntersuchungen oder spezielle diagnostische Verfahren notwendig und sind diese verrechnet worden, gilt: Auf unser Verlangen müssen Sie uns die entsprechenden Untersuchungsdokumente vorlegen, zum Beispiel für EKG, Röntgen oder Ultraschall.
Auskunftspflicht Sie müssen uns zur Geltendmachung eines Leistungsanspruchs sämtliche Auskünfte, um die wir Sie bitten, vollständig und wahrheitsgemäß erteilen. Für die Prüfung unserer Leistungspflicht benötigen wir möglicherweise Auskünfte von Tierärzten bzw. Tierärztinnen, die das versicherte Tier behandelt oder untersucht haben. Sie können dafür die Tierärzte bzw. Tierärztinnen ermächtigen, uns die Auskünfte direkt zu erteilen. Alternativ müssen Sie die Auskünfte selbst einholen und uns zur Verfügung stellen.
Untersuchungsrecht Wir behalten uns vor, zur Prüfung unserer Leistungspflicht das versicherte Tier von einem von uns bestimmten Tierarzt bzw. einer von uns bestimmten Tierärztin untersuchen zu lassen. Wir tragen die Kosten dieser Untersuchung.
Welche Folgen kann die Nichteinhaltung für Sie haben?
Verletzen Sie eine der genannten Obliegenheiten, gilt unter den Voraussetzungen nach Ziffer 5.3 Folgendes:
• Wir sind berechtigt zu kündigen.
• Wir können ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Obliegenheiten nach Schaden / Tierkrankenversicherung Pferde Basis
Weitere Informationen zu Allianz Tierkrankenversicherung