Im Tarif Pferde Premium der Tierkrankenversicherung der Allianz gelten folgende Regelungen bezüglich der Kostenübernahme nach Eintritt des Versicherungsfalls:
Im Versicherungsfall und für ergänzende Leistungen erstatten wir folgende Kosten:
Kosten Was ist das genau?
Vergütung des Tierarztes bzw. der Tierärztin
Vergütungen des Tierarztes bzw. der Tierärztin erstatten wir nach der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) in der jeweils gültigen Fassung. Bei Leistungen, die in dem Gebührenverzeichnis nicht aufgeführt sind, richten sich die Gebühren nach den Gebührensätzen, die für gleichwertige Leistungen gewährt werden (§ 8 GOT).
Beispiele: Fesselringband-Operation, Fesselträgerursprungs-Operation (Fasciotomie)
Die Höhe des versicherten Gebührensatzes können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen.
Zuschläge für Nacht- und Wochenenddienst im Notfall
Bei Behandlung im Nacht- und Wochenenddienst oder außerhalb der regulären Praxiszeiten gilt: Wir erstatten Zuschläge nach der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) in der jeweils gültigen Fassung. Die Höhe der versicherten Zuschläge können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen.
Voraussetzung ist, dass der Tierarzt bzw. die Tierärztin das Vorliegen eines Notfalls bestätigt.
Medikamente und Verbrauchsmaterial
Wir erstatten die Kosten von Medikamenten und Verbrauchsmaterial. Voraussetzung ist, dass der Tierarzt bzw. die Tierärztin diese zur Behandlung verordnet.
Prothesen und Implantate Ein Implantat oder eine Prothese ist ein künstliches Material, das eingesetzt wird, um eine Körperfunktion zu unterstützen oder zu ersetzen.
Beispiel: Ihrem Tier wird aufgrund eines Herzfehlers ein Herzschrittmacher eingesetzt.
Wir erstatten die Kosten für Prothesen und Implantate. Hierzu gehört sowohl das Einsetzen, als auch das Entfernen von Prothesen und Implantaten.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Erstattungsfähige Kosten / Tierkrankenversicherung Pferde Premium
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