Im Tarif Pferde Basis der Tierkrankenversicherung der Allianz gelten die folgenden Leistungsgrenzen:
Für unsere Leistungen gelten folgende Leistungsgrenzen:
Leistungsgrenze Was ist das genau?
Jahreshöchstsumme (Grundsatz)
Je Versicherungsjahr erstatten wir die Kosten bis zu der im Versicherungsschein genannten Jahreshöchstsumme.
Nach Vertragsende gilt: Sie können die im letzten Versicherungsjahr vor der Vertragsbeendigung noch nicht ausgeschöpfte Jahreshöchstsumme auch nach Vertragsende in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist, dass der Versicherungsfall noch während der Vertragslaufzeit begonnen hat und uns gemeldet wurde.
Höchstsumme für Operationen
Für Operationen und den versicherten Nachbehandlungszeitraum erstatten wir die Kosten bis zu 7.500 Euro je Versicherungsjahr Für die Kosten der letzten operationsvorbereitenden Untersuchung gilt: Diese werden nur erstattet, wenn die Operation begonnen wurde.
Höchstsumme für die Behandlung von Gelenk- Chips
Wir erstatten maximal die Kosten bis zu 500 Euro je Versicherungsjahr für das operative Entfernen von Gelenk-Chips.
Haben Sie den Baustein Heilbehandlungs- und Vorsorgeschutz mit uns vereinbart, erstatten wir diese 500 Euro für die Behandlung von Gelenk-Chips über den versicherten Nachbehandlungszeitraum hinaus. Insgesamt ist unsere Leistung auf maximal 500 Euro je Versicherungsjahr für das operative Entfernen von Gelenk-Chips und die anschließende Behandlung beschränkt. Ob Sie den Baustein Heilbehandlungs- und Vorsorgeschutz abgeschlossen haben, können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen.
Selbstbeteiligung Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, ziehen wir diese von jeder eingereichten Rechnung von unserer Entschädigungsleistung ab. Ob und in welcher Höhe Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben, können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Leistungsgrenzen / Tierkrankenversicherung Pferde Basis
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