Im Tarif Pferde Premium der Tierkrankenversicherung der Allianz gilt hinsichtlich des Rangverhältnisses der Leistungen bei mehreren Versicherungsverträgen Folgendes:
- Ansprüche gegen andere Versicherer
Wenn Sie im Versicherungsfall auch aus einer Versicherung mit einem anderen Versicherer eine Leistung beanspruchen können, gilt: Dieser Anspruch geht unserer Leistungspflicht vor (Subsidiarität). Es steht Ihnen jedoch frei, welchem Versicherer Sie den Versicherungsfall melden. Wenn Sie uns den Versicherungsfall melden, werden wir im Rahmen unserer Verpflichtungen in Vorleistung treten.
- Mitteilungspflicht
Wenn Sie im Versicherungsfall auch aus einer Versicherung mit einem anderen Versicherer eine Leistung beanspruchen können, gilt: Sie müssen uns dies unverzüglich mitteilen.
Die Rechtsfolgen einer Verletzung dieser Mitteilungsobliegenheit richten sich nach Ziffer 5.3. Unter den dort genannten Voraussetzungen können wir ganz oder teilweise von der Leistungspflicht frei sein sowie ein Kündigungsrecht haben.
- Welche besonderen Obliegenheiten (Pflichten) habe ich?
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Leistungsrang bei Mehrfachversicherung / Tierkrankenversicherung Pferde Premium
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