Im Tarif Komfort der Unfallversicherung der Allianz gelten folgende Bestimmungen zur Kündigung im Versicherungsfall:
- Kündigungsrecht
Nach einem Versicherungsfall können Sie oder wir den Vertrag in folgenden Fällen kündigen:
•Wir haben erstmals eine Leistung erbracht.
•Wir haben erstmals eine Invaliditätsleistung oder (sofern vereinbart) die Unfallrente gezahlt.
•Sie haben gegen uns Klage auf eine Leistung erhoben.
- Kündigungserklärung
Die Kündigung muss dem Vertragspartner spätestens einen Monat nach Leistung oder Beendigung des Rechtsstreits (zum Beispiel nach Vergleich oder Rechtskraft des Urteils) zugehen.
- Form der Kündigung
Eine Kündigung nach dieser Regelung bedarf der Textform. Zum Beispiel erfüllen eine E-Mail oder ein Brief die Textform, sofern der Absender daraus erkennbar ist.
- Wirksamwerden der Kündigung
Wenn Sie kündigen, wird Ihre Kündigung mit Zugang bei uns wirksam. Sie können jedoch bestimmen, dass Ihre Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende des laufenden Versicherungsjahres, wirksam wird. Wenn wir kündigen, wird unsere Kündigung einen Monat nach Zugang bei Ihnen wirksam.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Kündigung im Versicherungsfall / Unfallversicherung Komfort
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