Im Tarif Smart der Unfallversicherung der Allianz gelten folgende Regelungen bezüglich der versicherten zusätzlichen Leistungen:
- Familien-Vorsorge
Neu hinzukommende Ehepartner oder Kinder der versicherten Person sind für einen begrenzten Zeitraum mitversichert.
(1) Voraussetzungen für die Leistung und Dauer der Familien-Vorsorge
Zum Zeitpunkt der Eheschließung bzw. der Geburt oder der Adoption des minderjährigen Kindes besteht Versicherungsschutz nach diesem Vertrag.
Die Familien-Vorsorge gilt für die Dauer von drei Monaten nach Eheschließung bzw. Geburt oder Adoption.
Informieren Sie uns während dieser drei Monate über die Eheschließung bzw. Geburt oder Adoption, gilt Folgendes: Der Versicherungsschutz verlängert sich um weitere neun Monate auf insgesamt zwölf Monate.
Bestehen für die versicherte Person bei der Allianz Versicherungs-AG mehrere Unfallversicherungen, gilt: Sie können die Familien-Vorsorge nur aus einem dieser Verträge verlangen.
(2) Art und Höhe der Leistung
Für die Familien-Vorsorge gelten die nachfolgenden Leistungen und Versicherungssummen. Der Zusatzbaustein Dynamik findet keine Anwendung.
a) Invaliditätsleistung
Für den Invaliditätsfall (siehe Ziffer 4.1.1) ist eine Versicherungssumme bis zur Höhe von 60.000 Euro versichert.
Die Leistung berechnet sich nach dem unfallbedingten Invaliditätsgrad. Bitte beachten Sie: Die Bestimmungen zu einer Progressiven Invaliditätsstaffel und TopSchutz (siehe Ziffer 4.1.1.3) gelten hierfür nicht.
b) Todesfallleistung
Für den Todesfall sind folgende Versicherungssummen versichert:
•Für Ehepartner gilt eine Versicherungssumme in Höhe von 12.000 Euro.
•Für Kinder gilt eine Versicherungssumme in Höhe von 6.000 Euro.
Die Leistung erbringen wir, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
•Der Ehepartner bzw. das Kind stirbt unfallbedingt innerhalb eines Jahres nach dem Unfall.
•Es gilt die Frist zur Meldung innerhalb von sieben Tagen nach dem Unfall (siehe Ziffer 5.1 "Meldung bei Tod aufgrund Unfallfolgen").
- Beitragsbefreiung für minderjährige Kinder bei Tod des Versicherungsnehmers
Nach Ihrem Tod führen wir die Unfallversicherung für minderjährige Kinder unter den nachfolgenden Voraussetzungen beitragsfrei fort.
(1) Voraussetzungen für die Leistung
Sie als Versicherungsnehmer
•haben ein Kind versichert,
•versterben vor dem Ende des Versicherungsjahres, in dem das versicherte Kind das 18. Lebensjahr vollendet,
•versterben vor Vollendung Ihres 75. Lebensjahres,
•haben den Vertrag zu diesem Zeitpunkt noch nicht gekündigt und
•der Vertrag hat zu diesem Zeitpunkt schon mindestens ein Jahr bestanden. Diese Jahresfrist gilt nicht, wenn Ihr Tod nach Vertragsbeginn aufgrund eines Unfalls im Sinne dieses Vertrags eingetreten ist.
(2) Art und Höhe der Leistung
Bei Beitragsbefreiung leisten wir Folgendes:
•Wir führen die Unfallversicherung in dem bisherigen Umfang weiter.
•Die Beitragszahlung endet ab der nächsten auf den Todestag folgenden Beitragsfälligkeit.
•Der Versicherungsschutz besteht bis zum Ende des Versicherungsjahres, in dem das versicherte Kind das 18. Lebensjahr vollendet.
Es gilt außerdem Folgendes:
•Wenn Sie den Zusatzbaustein Dynamik abgeschlossen haben, entfällt dieser (siehe Zusatzbaustein Dynamik Ziffer 2.2). Ob Sie den Zusatzbaustein Dynamik versichert haben, steht in Ihrem Versicherungsschein.
•Versicherungsnehmer wird der überlebende Ehepartner des bisherigen Versicherungsnehmers, wenn nichts anderes vereinbart ist.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Zusätzliche versicherte Leistungen / Unfallversicherung Smart
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