Im Rahmen der Unfallversicherung der Allianz gilt im Tarif Smart die folgende Regelung zur Anpassung des Versicherungsschutzes bei Erreichen des 55. Lebensjahres:
Nach Ablauf des Versicherungsjahres, in dem die versicherte Person das 55. Lebensjahr vollendet, gilt Folgendes: Wir führen den Vertrag unter den nachfolgend geregelten Abweichungen fort. Im Übrigen bleiben die vertraglich vereinbarten Leistungen unverändert.
- Jährliche Erhöhung des Beitrags
Der Beitrag erhöht sich jährlich um fünf Prozent, ohne dass sich die Versicherungssummen ändern. Diese jährliche Erhöhung endet nach Ablauf des Versicherungsjahres, in dem die versicherte Person das 75. Lebensjahr vollendet.
- Entfallen des Zusatzbausteins Dynamik (sofern abgeschlossen)
Wenn Sie den Zusatzbaustein Dynamik abgeschlossen haben, entfällt dieser (siehe Zusatzbaustein Dynamik Ziffer 2.1).
- Regelungen bei Änderung der Berufstätigkeit
Die Regelungen bei Änderung der Berufstätigkeit nach Ziffer 6.3 bleiben bestehen.
- Wirksamwerden der Änderungen
Die Änderungen nach den Ziffern 6.2.1 und 6.2.2 gelten ab folgendem Zeitpunkt:
•Ab Beginn des Versicherungsjahres, das dem Versicherungsjahr folgt, in dem die versicherte Person das 55. Lebensjahr vollendet,
•frühestens jedoch einen Monat nach Mitteilung der Änderungen.
- Information über die Änderungen
Wir informieren Sie rechtzeitig über die Änderungen nach den Ziffern 6.2.1 und 6.2.2 und die neuen Beiträge.
- Ihr Kündigungsrecht bei Beitragserhöhung
Erhöht sich der Beitrag, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung hierüber kündigen. Ihre Kündigung wird mit Zugang Ihrer Kündigungserklärung bei uns, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens unserer Beitragserhöhung wirksam. Wir werden Sie in der Mitteilung über die Beitragserhöhung auf Ihr Kündigungsrecht hinweisen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Versicherungsschutz ab 55. Lebensjahr / Unfallversicherung Smart
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