Im Tarif Komfort der Unfallversicherung der Allianz gelten folgende Bestimmungen für das Zusammentreffen von Unfallfolgen mit Krankheiten oder Gebrechen:
- Krankheiten und Gebrechen
Wir leisten ausschließlich für Unfallfolgen. Dies sind Gesundheitsschädigungen und ihre Folgen, die durch das Unfallereignis verursacht wurden.
Wir leisten nicht für Krankheiten oder Gebrechen.
Beispiel: Krankheiten sind z. B. Diabetes oder Gelenkserkrankungen. Gebrechen sind z. B. Fehlstellungen der Wirbelsäule oder angeborene Sehnenverkürzungen.
- Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen
Treffen Unfallfolgen mit Krankheiten oder Gebrechen zusammen, gilt Folgendes:
(1) Minderung unserer Leistungen
a) Minderung des Prozentsatzes des Invaliditätsgrads
Der Prozentsatz des Invaliditätsgrads mindert sich entsprechend des Umfangs, in dem Krankheiten oder Gebrechen an der Gesundheitsschädigung oder ihren Folgen mitgewirkt haben (Mitwirkungsanteil).
Beispiel: Nach einer schweren Beinverletzung besteht ein Invaliditätsgrad von 70 Prozent. Dabei hat eine Rheumaerkrankung zur Hälfte mitgewirkt. Der unfallbedingte Invaliditätsgrad beträgt daher 35 Prozent.
b) Minderung der Todesfallleistung
Die Todesfallleistung mindert sich entsprechend des Umfangs, in dem Krankheiten oder Gebrechen an der Gesundheitsschädigung oder ihren Folgen mitgewirkt haben (Mitwirkungsanteil).
(2) Keine Minderung bei Mitwirkungsanteil von weniger als 50 Prozent
Beträgt der Mitwirkungsanteil weniger als 50 Prozent, nehmen wir keine Minderung vor.
Beispiel: Nach einer Beinverletzung besteht ein Invaliditätsgrad von 10 Prozent. Dabei hat eine Rheumaerkrankung zu 40 Prozent mitgewirkt. Eine Anrechnung der Mitwirkung unterbleibt.
(3) Mitwirkung beim Oberschenkelhalsbruch
Haben bei den Folgen des Oberschenkelhalsbruchs Krankheiten oder Gebrechen mitgewirkt, gilt:
•Der Prozentsatz des Invaliditätsgrads sowie
•die Todesfallleistung
mindern sich entsprechend den Absätzen 1 und 2.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Unfallfolgen und Vorerkrankungen / Unfallversicherung Komfort
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