In der Unfallversicherung der Allianz gilt im Tarif Basis Folgendes bezüglich der jährlichen Überprüfung des Schadenbedarfs:
Wir überprüfen einmal im Kalenderjahr, ob sich der Schadenbedarf verändert hat (Neukalkulation). Die Neukalkulation erfolgt nach den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik. Wir gehen dazu wie folgt vor:
Bei der Ermittlung des Schadenbedarfs fassen wir die Verträge zusammen, die nach versicherungsmathematischen Grundsätzen einen gleichartigen Risikoverlauf erwarten lassen. Die Neukalkulation richtet sich nach der Schadenentwicklung in der Vergangenheit sowie nach der voraussichtlichen Schadenentwicklung bis zum Ende des Kalenderjahres, welches dem Jahr der Neukalkulation folgt.
Bei unserer Überprüfung vergleichen wir den aktuellen Schadenbedarf mit dem Schadenbedarf, welcher der letzten Beitragsfestsetzung zugrunde gelegen hat und ermitteln so die Veränderungsquote.
Soweit im Beitrag Nachlässe berücksichtigt sind, werden diese Nachlässe in die Ermittlung des Schadenbedarfs nicht einbezogen.
Im Falle einer im Versicherungsjahr gleichzeitig wirkenden Anpassung des Beitrags nach Vollendung des 18. oder ab dem 55. Lebensjahr sowie bei Änderung der Berufstätigkeit (Ziffer 6) gilt: Wir ermitteln nur Veränderungen des Schadenbedarfs, die nicht bereits über Ziffer 6 berücksichtigt wurden.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Jährliche Schadenbedarfsprüfung / Unfallversicherung Basis
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