Im Tarif Premium der Unfallversicherung der Allianz gelten die nachfolgenden Bestimmungen hinsichtlich der Rechtsfolgen von Obliegenheitsverletzungen (Pflichtverletzungen):
Wenn Sie eine Obliegenheit verletzen, kann dies dazu führen, dass wir nicht oder nur teilweise leistungspflichtig sind.
Im Einzelnen gilt:
•Wenn Sie die Obliegenheit vorsätzlich verletzen, sind wir nicht leistungspflichtig.
•Wenn Sie die Obliegenheit grob fahrlässig verletzen, sind wir berechtigt, die Versicherungsleistung zu kürzen. Die Kürzung richtet sich nach der Schwere des Verschuldens. Sie kann gegebenenfalls zum vollständigen Anspruchsverlust führen. Wenn Sie nachweisen, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt, kürzen wir die Leistung nicht.
Auch im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleiben wir insoweit zur Leistung verpflichtet, als Sie uns nachweisen, dass die Verletzung der Obliegenheit
•weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls
•noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht
ursächlich war. Dies gilt nicht, wenn Sie die Obliegenheit arglistig verletzt haben.
- Was passiert, wenn sich bei mir oder der versicherten Person etwas ändert?
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Obliegenheitsverletzung Rechtsfolgen / Unfallversicherung Premium
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