Im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung der Allianz gilt für den Tarif Zusatzbaustein Öltank-Haftpflicht Folgendes bezüglich der versicherten Leistungen und der Ausschlüsse:
- Versichertes Risiko
Ihr Öltank-Haftpflichtschutz schützt Sie und die mitversicherten Personen als Inhaber:innen von im Inland gelegenen Öltanks.
Versicherte Risiken Was ist das genau?
Haftpflicht als Inhaber:in eines Öltanks
Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Inhaber:in eines Öltanks.
Beispiel: Besitzerin oder Eigentümer
Haftpflicht als Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht der WEG aus dem gemeinschaftlichen Eigentum am Öltank.
Dazu gehören auch:
• Ansprüche eines einzelnen Eigentümers bzw. einer einzelnen Eigentümerin gegen die Verwaltung oder die WEG
• gegenseitige Ansprüche von Eigentümer:innen bei Betätigung im Interesse und für Zwecke der WEG
Ausgeschlossen bleiben Schäden am:
• Gemeinschaftseigentum
• Sonder- oder Teileigentum
Dies gilt auch für sich daraus ergebende Vermögensschäden.
- Besondere Regelungen für einzelne Risiken als Inhaber:in eines Öltanks
Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht für folgende Risiken:
Versicherte Risiken Was ist das genau?
Schäden an Ihren unbeweglichen Sachen
Wir erstatten Schäden an Ihren unbeweglichen Sachen, die dadurch verursacht werden, dass Öl bestimmungswidrig aus den versicherten Öltanks ausgetreten ist.
Wir ersetzen die Aufwendungen zur Wiederherstellung des Zustands, wie er vor Eintritt des Schadens bestand. Eintretende Wertverbesserungen sind abzuziehen.
Ausgeschlossen bleiben Schäden an der Heizungsanlage (einschließlich der Öltanks) selbst und wegen aller sich daraus ergebenden Vermögensschäden.
Ersatzbefüllung
Wir ersetzen die im Versicherungsfall notwendigen Kosten einer Ersatzbefüllung für die Menge des bestimmungswidrig ausgetretenen Öls. Ersatz erfolgt in gleicher Qualität und Güte.
Gewässerschäden nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG)
Versichert sind öffentlich-rechtliche Ansprüche, die nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) gegen Sie gestellt werden, wegen:
• Veränderungen der physikalischen, chemischen oder biologischen Beschaffenheit eines Gewässers einschließlich des Grundwassers
In folgenden Fällen leisten wir nicht:
• Sie missachten bewusst dem Gewässerschutz dienende Gesetze, Verordnungen oder behördliche Anordnungen.
• Die Schäden resultieren aus unvermeidbaren, notwendigen oder in Kauf genommenen Einwirkungen auf die Umwelt.
• Sie können den Schaden von einer anderen Versicherung (beispielsweise einer Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung) ersetzt verlangen.
Bitte beachten Sie:
Reine Vermögensschäden sind nicht versichert.
- Ausschlüsse und Einschränkungen unserer Leistungen
Neben den Ausschlüssen unter Ziffer 2.3 der Versicherungsbedingungen Ihrer Privat-Haftpflichtversicherung besteht auch kein Versicherungsschutz für folgende Ansprüche:
Ausschluss Was ist das genau?
Gemeingefahren
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Gewässerveränderungen oder Schäden durch höhere Gewalt, soweit sich elementare Naturkräfte ausgewirkt haben.
Bestimmte Tätigkeiten
Ausgeschlossen sind Tätigkeiten, Eigenschaften und Rechtsverhältnisse, die weder dem versicherten Risiko eigen noch ihm sonst zuzurechnen sind.
Vorsätzliche Pflichtwidrigkeit
Ausgeschlossen sind Schäden durch das bewusste Abweichen von Gesetzen, Verordnungen oder behördlichen Anordnungen oder Verfügungen.
Dies gilt auch für die Gewässerveränderung oder den hierdurch drohenden Schaden.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Versicherter Umfang / Privathaftpflicht Zusatzbaustein Öltank-Haftpflicht
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