Im Tarif Komfort der Tierhalter-Haftpflichtversicherung der Allianz gelten die folgenden Bestimmungen zu Leistungsausschlüssen und Leistungseinschränkungen:
Nicht alle Sachverhalte sind vom Versicherungsschutz Ihrer Tierhalter-Haftpflicht umfasst. In diesem Abschnitt finden Sie die Ausschlüsse und Einschränkungen, bei denen kein Versicherungsschutz besteht. Bitte beachten Sie: Einschränkungen Ihres Versicherungsschutzes können sich auch aus der Beschreibung der versicherten Risiken ergeben.
Ausschluss Was ist das genau?
Nicht private Tierhaltung Nicht versichert ist die Nutzung des Tieres
• für landwirtschaftliche Zwecke
• für gewerbliche Zuchtzwecke
• für sonstige gewerbliche, betriebliche oder berufliche Zwecke
• bei einer verantwortlichen Betätigung in Vereinigungen aller Art
• zur Ausübung der Jagd
• für eine der privaten Tierhaltung untypische Verwendung (z. B. als Sprengstoffsuchhund)
Vorsatz Führen Sie den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, besteht hierfür kein Versicherungsschutz. Für grob fahrlässig herbeigeführte Schäden besteht Versicherungsschutz.
Schadenfälle von Angehörigen Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche gegen Sie aus Schadenfällen Ihrer Angehörigen,
• die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben oder
• die zu den im Versicherungsvertrag versicherten Personen gehören.
Als Angehörige gelten Verwandte 1. und 2. Grades, Lebenspartner:innen, Schwiegereltern und -kinder sowie Pflegeeltern und -kinder.
Erfüllung von Verträgen und Zusagen Kein Versicherungsschutz besteht für Ansprüche, auch wenn es sich um gesetzliche Ansprüche handelt, auf Erfüllung von Verträgen. Ferner besteht kein Versicherungsschutz für Haftpflichtansprüche, die aufgrund eines Vertrags oder einer Zusage über den Umfang Ihrer gesetzlichen Haftpflicht hinausgehen.
Asbest Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die auf Asbest, asbesthaltige Substanzen oder Erzeugnisse zurückzuführen sind.
Übertragung von Krankheiten Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen:
• Schäden, die aus der Übertragung einer Krankheit resultieren
• Sachschäden, die durch Krankheiten Ihnen gehörender oder von Ihnen gehaltener oder veräußerter Tiere entstanden sind
In beiden Fällen besteht Versicherungsschutz, wenn Sie nachweisen, dass Sie weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt haben.
Abhandengekommene Sachen Kein Versicherungsschutz besteht für Ansprüche durch das Abhandenkommen von Sachen.
Kraft-, Luft-, Wasserfahrzeuge oder Kraftfahrzeuganhänger Kein Versicherungsschutz besteht für die gesetzliche Haftpflicht des Eigentümers bzw. der Eigentümerin, Besitzers bzw. Besitzerin, Halters bzw. Halterin oder Führers bzw. Führerin eines Kraft-, Luft-, Wasserfahrzeugs oder Kraftfahrzeuganhängers wegen Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursacht werden.
- Wo bin ich versichert?
Der Versicherungsschutz gilt weltweit, solange Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Damit sind Sie zum Beispiel auch während Ihres Urlaubs, eines Studienaufenthalts oder eines vorübergehenden Aufenthalts im Ausland versichert.
- Was leisten wir im Versicherungsfall?
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Leistungsausschlüsse & Einschränkungen / Tierhalter-Haftpflichtversicherung Komfort
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