Im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung der Allianz gilt im Tarif Zusatzbaustein Öltank-Haftpflicht die folgende Regelung bezüglich der versicherten Personen:
Versichert sind Sie als privater Inhaber bzw. private Inhaberin von im Inland gelegenen Öltanks.
Bei Wohnungseigentümergemeinschaften (nachfolgend WEG) ist die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer:innen (nachfolgend Eigentümer:in) versichert.
Versichert sind auch Personen, die für Sie oder die WEG die Verwaltung oder Betreuung des Öltanks übernommen haben.
Beispiel: Hausmeister, Wohnungsverwalter, Insolvenzverwalter
Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus Personenschäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle, Dienstunfälle und Berufskrankheiten handelt.
Beispiel: Ihr Hausmeister ist unachtsam und rutscht auf Öl aus, welches aus Ihrem Öltank ausgelaufen ist.
Ist ein Angehöriger von Ihnen Miteigentümer bzw. Miteigentümerin des Öltanks, verzichten wir im Schadenfall auf einen Regress aufgrund gesamtschuldnerischer Haftung.
Als Angehörige gelten Verwandte 1. und 2. Grades, Lebenspartner:innen, Schwiegereltern und -kinder und Pflegeeltern und -kinder.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Versicherte Personen / Privathaftpflicht Zusatzbaustein Öltank-Haftpflicht
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