Im Tarif Premium der Privathaftpflichtversicherung der Allianz gelten folgende Bestimmungen für Ansprüche der Versicherten untereinander:
Mit Ihrer Privat-Haftpflicht versichern Sie sich gegen Ansprüche Dritter. Nicht versichert sind daher:
(1) Ansprüche der mitversicherten Personen gegen Sie
(2) Ihre eigenen Ansprüche gegen mitversicherte Personen
(3) Ansprüche von mitversicherten Personen untereinander
Beispiel: Sie haben keinen Versicherungsschutz, wenn Sie das Smartphone Ihrer mitversicherten Ehefrau beschädigt haben.
Versicherungsschutz besteht jedoch bei Personenschäden für Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern, Sozialhilfeträgern, privaten Krankenversicherungsträgern, öffentlichen und privaten Arbeitgebern wegen Personenschäden aufgrund eines gesetzlichen Forderungsübergangs. Voraussetzung ist, dass Schädiger bzw. Schädigerin und geschädigte Person nicht als Familienangehörige in häuslicher Gemeinschaft zusammenleben. Beispiel: Sie haben Ihre mitversicherte Haushaltsangestellte verletzt. Die Berufsgenossenschaft verlangt von Ihnen die Behandlungskosten zurück.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Ansprüche unter Versicherten / Privathaftpflicht Premium
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