Im Tarif Premium der Privathaftpflichtversicherung der Allianz gelten die folgenden Bestimmungen bezüglich Risikoänderungen:
Im Laufe der Zeit können sich Lebensumstände verändern. Dadurch verändern sich Risiken oder entstehen neu. Qualitative und quantitative Risikoänderungen sind im Rahmen dieses Vertrages automatisch und sofort mitversichert (Erhöhung und Erweiterung). Sie müssen nichts weiter tun. Beispiel: Sie besitzen eine Katze und erwerben nun zusätzlich noch eine Zweite.
Bei folgenden neu entstehenden Risiken gewähren wir bis zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, mindestens jedoch sechs Monate lang, Versicherungsschutz (Vorsorgeversicherung):
(1) Gründung einer Familie
(2) Anschaffung eines Hundes oder eines Pferdes
(3) Anschaffung eines Öltanks
(4) Erwerb einer Immobilie (auch durch Erbschaft oder Schenkung)
(5) Vermietung einer Eigentumswohnung oder eines Einfamilienhauses
(6) Aufnahme einer Tätigkeit als Beamt:in oder als Angestellte:r im öffentlichen Dienst
Sie sind nach unserer Aufforderung verpflichtet, diese neuen Risiken innerhalb eines Monats anzuzeigen. Die Aufforderung kann auch mit der Beitragsrechnung erfolgen. Melden Sie die Veränderung nicht, entfällt der Versicherungsschutz rückwirkend. Nicht unter die Regelungen zu Erhöhung und Erweiterung sowie Vorsorge fallen Risiken, für die eine Versicherungspflicht besteht. Dazu gehört zum Beispiel die Anschaffung eines versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugs.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Risikoänderungen / Privathaftpflicht Premium
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