Im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung der Allianz gilt im Tarif Zusatzbaustein Geldbeutelschutz Folgendes hinsichtlich der versicherten Leistungen sowie der Ausschlüsse:
Wir helfen Ihnen, wenn Ihre nachfolgend genannten gültigen Karten beziehungsweise Dokumente gestohlen werden oder abhandenkommen. Bitte rufen Sie uns hierzu unter der Telefonnummer an, die in Ihrem Versicherungsschein steht. Dieser Service steht Ihnen an allen Tagen des Jahres rund um die Uhr zur Verfügung. Wir setzen dabei einen qualifizierten Dienstleister ein. Versichert sind Sie als Versicherungsnehmer:in und auch alle anderen Personen, die mit Ihnen im Haushalt wohnen.
- Sperrung und Wiederbeschaffung von Karten beziehungsweise Dokumenten
Wir leisten im Einzelnen Folgendes:
Karten und Dokumente Was leisten wir genau?
Maestro-, Bank- und Kreditkarten
Wir helfen, Maestrokarten (EC-Karten), Bank- und Kreditkarten sperren zu lassen, die in Deutschland ausgegeben wurden. Wir unterstützen, Ersatzkarten zu beantragen. Wir übernehmen die Kosten für die Sperrung und den Ersatz bis zu maximal 150 Euro je Versicherungsfall. Diese Begrenzung gilt auch, wenn gleichzeitig mehrere Karten einer oder mehrerer versicherter Personen betroffen sind. Wir ersetzen jedoch nicht die Schäden, wenn mit Ihren Karten missbräuchlich Zahlungen getätigt werden oder Geld abgehoben wird.
Ausweisdokumente
Wir helfen, in Deutschland ausgestellte Ausweisdokumente wiederzubeschaffen. Beispiel: Personalausweis, Reisepass, Führerschein, Krankenversicherungskarte. Hierzu nennen wir die zuständigen Behörden und beraten dazu, wie weiter vorzugehen ist. Bei Bedarf vermitteln wir Ihnen auch einen Dolmetscher bzw. eine Dolmetscherin. Die Kosten hierfür übernehmen wir jedoch nicht. Wir übernehmen die Kosten für die Wiederbeschaffung dieser Dokumente bis zu maximal 150 Euro je Versicherungsfall. Diese Begrenzung gilt auch, wenn gleichzeitig mehrere Ausweisdokumente einer oder mehrerer versicherter Personen betroffen sind.
SIM-Karten
Wir helfen, SIM-Karten für elektronische Geräte sperren zu lassen. Die SIM-Karten müssen in Deutschland ausgegeben worden sein. Beispiel: SIM-Karten für Smartphones, Tablets, Smartwatches. Wir übernehmen die Kosten für die Sperrung und den Ersatz der SIM-Karte. Wenn Mobilfunkkosten angefallen sind, weil die SIM-Karte bis zur Sperrung missbräuchlich verwendet wurde, ersetzen wir diese. Beispiel: Telefongebühren, Gebühren für die Datenübertragung. Unsere Entschädigung ist begrenzt auf maximal 150 Euro je Versicherungsfall. Diese Begrenzung gilt auch, wenn gleichzeitig mehrere SIM-Karten einer oder mehrerer versicherter Personen betroffen sind.
- Notfallbargeld
Sind Maestro-, Bank- oder Kreditkarten gestohlen worden oder abhandengekommen und Sie benötigen dringend Bargeld? Wir nehmen mit Ihrer Bank Kontakt auf, um die Liquidität wiederherzustellen. Ist dies nicht möglich, leihen wir Ihnen als unserem Versicherungsnehmer bzw. unserer Versicherungsnehmerin Notfallbargeld bis zu maximal 1.500 Euro je Versicherungsfall. Sie müssen uns den Leihbetrag innerhalb eines Monats ab unserer Auszahlung zurückzahlen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Versicherter Umfang / Privathaftpflicht Zusatzbaustein Geldbeutelschutz
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