Im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung der Allianz gelten im Tarif Premium die folgenden Bestimmungen für das versicherte Risiko:
Die Privat-Haftpflicht bietet Schutz bei Haftpflichtansprüchen Dritter gegen Sie und die mitversicherten Personen. Versichert ist im Umfang der nachfolgenden Bestimmungen Ihre gesetzliche Haftpflicht aus den Gefahren des täglichen Lebens
(1) als Privatperson,
(2) nicht jedoch aus den Gefahren eines Berufes oder Gewerbes.
Versicherungsschutz besteht, wenn alle nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
(1) Ein Dritter macht Schadenersatzansprüche gegen Sie geltend.
(2) Es handelt sich um gesetzliche Haftpflichtansprüche privatrechtlichen Inhalts.
(3) Das Schadenereignis ist während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten (Versicherungsfall).
(4) Folge des Schadenereignisses ist ein Personen-, Sach- oder sich daraus ergebender Vermögensschaden.
Das Schadenereignis ist das Ereignis, als dessen Folge die Schädigung des Dritten unmittelbar entstanden ist. Auf den Zeitpunkt der Schadenverursachung, die zum Schadenereignis geführt hat, kommt es nicht an.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Versichertes Risiko / Privathaftpflicht Premium
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