Im Tarif Smart der Tierhalter-Haftpflichtversicherung der Allianz gelten die folgenden Bestimmungen zur Ermittlung der Beitragsanpassung:
Bei der Beitragsanpassung überprüfen wir alle drei Kalenderjahre die Beiträge von bestehenden Verträgen (Neukalkulation).
Für die Neukalkulation ermitteln wir Veränderungen unserer Schadenaufwendungen und Kosten.
Für die Neukalkulation wird neben der bisherigen Schaden- und Kostenentwicklung auch die voraussichtliche Entwicklung bis zur nächsten Neukalkulation zugrunde gelegt. Die Neukalkulation erfolgt nach den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik. Bei der Neukalkulation darf der Gewinnansatz nicht erhöht werden. Außerdem dürfen Ihnen gewährte Nachlässe bei der Neukalkulation nicht verändert werden.
Für die Neukalkulation werden Tierhalter-Haftpflichtversicherungen, die nach versicherungsmathematischen Grundsätzen einen gleichartigen Risikoverlauf erwarten lassen, zusammengefasst.
Für den Fall, dass unternehmenseigene Daten keine ausreichende Grundlage für die Neukalkulation darstellen, werden statistische Erkenntnisse des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. herangezogen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Beitragsanpassung – Berechnung / Tierhalter-Haftpflichtversicherung Smart
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