Im Tarif Premium der Privathaftpflichtversicherung der Allianz gelten für Mitversicherte die folgenden Bestimmungen:
Sie können in der Privat-Haftpflicht wählen, welche Personen mitversichert sein sollen. Hierfür bieten wir die folgenden Varianten an. Bitte beachten Sie: Welche Variante Sie versichert haben, steht in Ihrem Versicherungsschein.
Variante Wer ist versichert?
Single
In dieser Variante sind nur Sie als unser Versicherungsnehmer bzw. unsere Versicherungsnehmerin versichert.
Single mit Kind(ern)
In dieser Variante sind neben Ihnen als unser Versicherungsnehmer bzw. unsere Versicherungsnehmerin Ihre Kinder mitversichert, egal wo diese wohnen. Beispiel: leibliche Kinder, Adoptiv-, Pflege-, Stiefkinder Für Kinder, die nicht bei Ihnen wohnen, gilt: Die Mitversicherung endet nach dem Abschluss ihres Studiums oder ihrer Ausbildung, sobald diese zu arbeiten beginnen. Dies ist der Fall, wenn:
(1) die Kinder zum ersten Mal eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit (nicht nur Nebenjob) ausüben und
(2) sie dabei ein eigenes Einkommen erzielen.
Beispiel: Ihre Tochter wohnt während des Studiums nicht bei Ihnen. Dennoch ist sie bei Ihnen mitversichert. Nach ihrem Studium beginnt sie eine Festanstellung in einer Firma. Sie ist nun nicht mehr bei Ihnen mitversichert und benötigt eine eigene Privat-Haftpflicht. Sind Ihre Kinder in einer Pflegeeinrichtung untergebracht, sind diese immer mitversichert.
Paar
In dieser Variante sind neben Ihnen als unser Versicherungsnehmer bzw. unsere Versicherungsnehmerin mitversichert:
(1) Ihr Ehepartner bzw. Ihre Ehepartnerin oder Ihr eingetragener Lebenspartner bzw. Ihre eingetragene Lebenspartnerin, egal wo diese Person wohnt, oder
(2) Ihr Partner bzw. Ihre Partnerin, der bzw. die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebt und bei Ihnen mit Erstwohnsitz gemeldet ist. Ist Ihr Partner bzw. Ihre Partnerin in einer Pflegeeinrichtung untergebracht, ist er bzw. sie auch mitversichert.
Ihre Kinder oder die Kinder Ihres Partners bzw. Ihrer Partnerin sind in dieser Variante nicht mitversichert.
Familie
In dieser Variante sind neben Ihnen als unser Versicherungsnehmer bzw. unsere Versicherungsnehmerin mitversichert:
a) Ehepartner:in / Lebenspartner:in
Mitversichert sind auch:
(1) Ihr Ehepartner bzw. Ihre Ehepartnerin oder Ihr eingetragener Lebenspartner bzw. Ihre eingetragene Lebenspartnerin, egal wo diese Person wohnt, oder
(2) Ihr Partner bzw. Ihre Partnerin, der bzw. die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebt und bei Ihnen mit Erstwohnsitz gemeldet ist. Ist Ihr Partner bzw. Ihre Partnerin in einer Pflegeeinrichtung untergebracht, ist er bzw. sie auch mitversichert.
b) Kinder
Mitversichert sind Ihre Kinder und die Kinder Ihres Partners bzw. Ihrer Partnerin, egal wo diese wohnen: Beispiel: leibliche Kinder, Adoptiv-, Pflege-, Stiefkinder Für Kinder, die nicht bei Ihnen wohnen, gilt: Die Mitversicherung endet nach dem Abschluss ihres Studiums oder ihrer Ausbildung, sobald diese zu arbeiten beginnen. Dies ist der Fall, wenn:
(1) die Kinder zum ersten Mal eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit (nicht nur Nebenjob) ausüben und
(2) sie dabei ein eigenes Einkommen erzielen.
Beispiel: Ihre Tochter wohnt während des Studiums nicht bei Ihnen. Dennoch ist sie bei Ihnen mitversichert. Nach ihrem Studium beginnt sie eine Festanstellung in einer Firma. Sie ist nun nicht mehr bei Ihnen mitversichert und benötigt eine eigene Privat-Haftpflicht. Sind Ihre Kinder in einer Pflegeeinrichtung untergebracht, sind diese immer mitversichert.
c) Sonstige Personen
(1) Personen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben und mit Erstwohnsitz dort gemeldet sind Beispiel: Ihre Eltern/Großeltern, die Enkel Ihres Partners
(2) die Eltern oder Großeltern von Ihnen oder Ihrem Partner bzw. Ihrer Partnerin, die in einer Pflegeeinrichtung untergebracht sind
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Mitversicherte Personen / Privathaftpflicht Premium
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