Im Tarif Basis der Privathaftpflichtversicherung der Allianz gelten folgende Bestimmungen zum Schutz sonstiger Personen:
Mitversichert sind immer auch die nachfolgend genannten Personen:
Personen Wer ist damit gemeint?
Au-pairs und andere vorübergehend in Ihren Haushalt eingegliederte Personen Mitversichert sind Personen, die bis zu einem Zeitraum von einem Jahr bei Ihnen leben und in Ihren Haushalt eingegliedert sind. Dies sind insbesondere:
(1) Au-pairs
(2) Austauschschüler:innen Es besteht kein Versicherungsschutz, soweit eine anderweitige Haftpflichtversicherung eintrittspflichtig ist (Subsidiarität).
In Ihrem Haushalt beschäftigte Personen Mitversichert sind Personen, die in Ihrem Haushalt angestellt oder beschäftigt sind, während der Ausübung ihrer Tätigkeit für Sie. Beispiel: Ihre angestellte Haushaltshilfe oder Ihre Kinderbetreuerin ist mitversichert. Ausgeschlossen sind Ansprüche aus Personenschäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten gemäß dem Sozialgesetzbuch VII handelt. Mitversichert sind auch Personen, die gefälligkeitshalber in Ihrem Haushalt Dienste für Sie übernehmen. Beispiel: Der Nachbar, der während Ihres Urlaubs Ihr Haus betreut, ist mitversichert.
Notfallhelfer:in Mitversichert sind Personen, die Ihnen oder mitversicherten Personen bei Notfällen Hilfe leisten. Ersetzt werden auch Aufwendungen, die der helfenden Person durch die freiwillige Hilfeleistung für die versicherten Personen entstanden sind. Beispiel: Beim Versuch, Ihnen nach einem Skiunfall zu helfen, schädigt der Helfer einen anderen Skifahrer. Ausgeschlossen sind Ansprüche aus Personenschäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten gemäß dem Sozialgesetzbuch VII handelt. Nicht mitversichert sind berufliche oder ehrenamtliche Helfer:innen, zum Beispiel Rettungssanitäter:innen oder Feuerwehrleute.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Schutz weiterer Personen / Privathaftpflicht Basis
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