Im Tarif Jagd-Haftpflicht Komfort der Haftpflichtversicherung der Allianz gelten die folgenden Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalls:
Ihre Obliegenheiten (Pflichten) und deren Rechtsfolgen Was müssen Sie genau beachten? Beseitigung gefahrdrohender Umstände Besonders gefahrdrohende Umstände müssen Sie auf unser Verlangen innerhalb angemessener Frist beseitigen. Beispiel: Am Eingang zu Ihrer Jagdhütte war kein Treppengeländer installiert, weshalb eine Person stürzte. Wir werden den Schaden regulieren und Sie daraufhin bitten, zur Vermeidung weiterer Schäden ein Geländer anzubringen. Dies gilt nicht, soweit die Beseitigung dieser gefahrdrohenden Umstände unter Abwägung unserer beiderseitigen Interessen unzumutbar ist. Welche Folgen kann die Nichtbeseitigung für Sie haben? Beseitigen Sie gefahrdrohende Umstände nicht, gilt unter den Voraussetzungen nach Ziffer 5.3 Folgendes: (1) Wir sind berechtigt zu kündigen. (2) Wir können ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Obliegenheiten vor Schadenfall / Jagd-Haftpflicht Komfort
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