Im Tarif Premium der Tierhalter-Haftpflichtversicherung der Allianz gelten die folgenden Bestimmungen bezüglich arglistiger Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalls:
Täuschen Sie uns nach Eintritt des Versicherungsfalls arglistig über Tatsachen, die für Grund oder Höhe der Entschädigung bedeutend sind, entfällt unsere Pflicht zu leisten. Dasselbe gilt für den Versuch einer solchen Täuschung.
- Was passiert, wenn sich bei mir etwas ändert?
Im Laufe der Zeit können sich Lebensumstände verändern. Dadurch verändern sich Risiken oder entstehen neu.
Qualitative und quantitative Risikoänderungen sind im Rahmen dieses Vertrages mitversichert (Erhöhung und Erweiterung).
Beispiel: Sie erwerben einen weiteren Hund.
Kommt ein bisher nicht versichertes Risiko hinzu gewähren wir bis zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, mindestens jedoch sechs Monate lang, Versicherungsschutz (Vorsorgeversicherung).
Beispiel: Sie haben ein Pferd versichert und schaffen sich zusätzlich einen Hund an.
Nicht unter die Regelungen zu Erhöhung und Erweiterung sowie Vorsorge fallen Risiken, für die eine Versicherungspflicht besteht. Dazu gehört zum Beispiel die Jagd.
Sie sind nach unserer Aufforderung verpflichtet, diese Veränderungen innerhalb eines Monats anzuzeigen. Die Aufforderung kann auch mit der Beitragsrechnung erfolgen. Melden Sie die Veränderung nicht, entfällt der Versicherungsschutz rückwirkend.
- Wie und wann passen wir den Beitrag an?
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Arglistige Täuschung im Schadenfall / Tierhalter-Haftpflichtversicherung Premium
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