Im Tarif Jagd-Haftpflicht Smart der Allianz-Haftpflichtversicherung gelten die folgenden Bestimmungen zu Leistungsausschlüssen und Leistungseinschränkungen:
Nicht alle Sachverhalte sind vom Versicherungsschutz Ihrer Jagd-Haftpflichtversicherung umfasst. In diesem Abschnitt finden Sie die Ausschlüsse und Einschränkungen, bei denen kein Versicherungsschutz besteht.
Bitte beachten Sie:
Einschränkungen Ihres Versicherungsschutzes können sich auch aus der Beschreibung der versicherten Risiken ergeben.
AusschlussWas ist das genau?
Vorsatz
Führen Sie den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, besteht hierfür kein Versicherungsschutz.
Für grob fahrlässig herbeigeführte Schäden besteht Versicherungsschutz.
Besondere Tätigkeiten
Ausgeschlossen sind Ansprüche aus Tätigkeiten, Eigenschaften und Rechtsverhältnissen, die weder dem versicherten Risiko eigen, noch ihm sonst zuzurechnen sind.
Verändern der Grundwasserverhältnisse
Ausgeschlossen sind Ansprüche aus dem Verändern der Grundwasserverhältnisse; die Regelung nach Ziffer 2.2.23 (Gewässerveränderungen und Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG)) bleibt hiervon unberührt.
Eigenschäden
Kein Versicherungsschutz besteht für Haftpflichtansprüche
•von Ihnen selbst oder von Ihren Angehörigen gegen mitversicherte Personen
•zwischen mehreren mitversicherten Personen
In den genannten Fällen erstreckt sich der Ausschluss auch auf Haftpflichtansprüche von Angehörigen der genannten Personen, die mit diesen in häuslicher Gemeinschaft leben.
Kraft-, Luft-, Wasserfahrzeuge oder Kraftfahrzeuganhänger
Kein Versicherungsschutz besteht für die gesetzliche Haftpflicht des Eigentümers bzw. die Eigentümerin, Besitzers bzw. Besitzerin, Halters bzw. Halterin oder Führers bzw. Führerin eines Kraft-, Luft-, Wasserfahrzeugs oder Kraftfahrzeuganhängers wegen Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursacht werden.
Beispiel: Schäden beim Gebrauch Ihres eigenen Autos sind nicht versichert. Hierfür muss eine gesonderte Kraftfahrversicherung abgeschlossen werden.
Hinweis: Bitte beachten Sie die abweichend hiervon nach Ziffer 2.2.20 vereinbarten Einschlüsse bestimmter Fahrzeuge.
Schadenfälle von Angehörigen
Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche gegen Sie aus Schadenfällen Ihrer Angehörigen,
•die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben oder
•die zu den im Versicherungsvertrag versicherten Personen gehören.
Als Angehörige gelten Verwandte 1. und 2. Grades, Lebenspartner:innen, Schwiegereltern und -kinder sowie Pflegeeltern und -kinder.
Schadenfälle von Liquidatoren, Zwangs- und Insolvenzverwaltern
Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche gegen Sie von Ihren Liquidatoren, Zwangs- und Insolvenzverwaltern.
Kenntnis der Mangelhaftigkeit oder Schädlichkeit von Erzeugnissen
Nicht versichert sind Ansprüche im Zusammenhang mit von Ihnen in den Verkehr gebrachten Erzeugnissen oder erbrachten Leistungen, sofern Ihnen deren Mangelhaftigkeit bekannt war.
Erfüllung von Verträgen und Zusagen
Kein Versicherungsschutz besteht für Ansprüche, auch wenn es sich um gesetzliche Ansprüche handelt, auf Erfüllung von Verträgen.
Ferner besteht kein Versicherungsschutz für Haftpflichtansprüche, die aufgrund eines Vertrags oder einer Zusage über den Umfang Ihrer gesetzlichen Haftpflicht hinausgehen.
Schäden an hergestellten oder gelieferten Sachen
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden an von Ihnen hergestellten oder gelieferten Sachen, Arbeiten oder sonstigen Leistungen.
Mietsachschaden
Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden an fremden Sachen und wegen aller sich daraus ergebenden Vermögensschäden, wenn Sie diese Sachen gemietet, geleast, gepachtet, geliehen, durch verbotene Eigenmacht erlangt haben oder diesen Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages sind.
Dies gilt auch, wenn Ihre Angestellten, Arbeiter:innen, Bediensteten, Bevollmächtigten oder Beauftragten diese Sache gemietet, geliehen, geleast oder gepachtet haben.
Asbest
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die auf Asbest, asbesthaltige Substanzen oder Erzeugnisse zurückzuführen sind.
Persönlichkeits- und Namensrechtsverletzungen
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Persönlichkeits- und Namensrechtsverletzungen.
Anfeindung, Schikane, Belästigung
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden aus Anfeindung, Schikane und Belästigung.
Übertragung von Krankheiten
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen:
•Personenschäden, die aus der Übertragung einer Krankheit durch Sie oder mitversicherte Personen resultieren
•Sachschäden, die durch Krankheiten Ihnen gehörender oder von Ihnen gehaltener oder veräußerter Tiere entstanden sind
In beiden Fällen besteht Versicherungsschutz, wenn Sie nachweisen, dass Sie weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt haben.
Senkungen, Erdrutsch, Hebungen, Überschwemmungen
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Sachschäden und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden, die entstehen durch:
•Senkungen von Grundstücken oder Erdrutsch
•Hebungen von Grundstücken
•Überschwemmungen stehender oder fließender Gewässer
Strahlen
Ausgeschlossen sind Ansprüche im Zusammenhang mit energiereichen ionisierenden Strahlen, zum Beispiel Strahlen von radioaktiven Stoffen oder Röntgenstrahlen.
Abhandengekommene Sachen
Kein Versicherungsschutz besteht für Ansprüche durch das Abhandenkommen von Sachen.
Fremde berufliche Sachen
In folgenden Fällen sind Schäden an fremden Sachen und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden ausgeschlossen:
•Die Schäden sind durch Ihre gewerbliche oder berufliche Tätigkeit an diesen Sachen (Bearbeitung, Reparatur, Beförderung, Prüfung und dgl.) entstanden; bei unbeweglichen Sachen gilt dieser Ausschluss nur insoweit, als diese Sachen oder deren Teile unmittelbar von der Tätigkeit betroffen waren.
•Die Schäden sind dadurch entstanden, dass Sie diese Sachen zur Durchführung einer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit (als Werkzeug, Hilfsmittel, Materialablagefläche und dgl.) benutzt haben; bei unbeweglichen Sachen gilt dieser Ausschluss nur insoweit, als diese Sachen oder deren Teile unmittelbar von der Benutzung betroffen waren.
•Die Schäden sind durch Ihre gewerbliche oder berufliche Tätigkeit entstanden und - sofern es sich um unbewegliche Sachen handelt - deren Teile haben sich im unmittelbaren Einwirkungsbereich der Tätigkeit befunden; dieser Ausschluss gilt nicht, wenn Sie beweisen, dass Sie zum Zeitpunkt der Tätigkeit offensichtlich notwendige Schutzvorkehrungen zur Vermeidung von Schäden getroffen hatten.
Dies gilt auch, wenn die Schäden durch Ihre Angestellten, Arbeiter:innen, Bediensteten, Bevollmächtigten oder Beauftragten verursacht worden sind.
Ungewöhnliche und gefährliche Betätigung
Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen wegen Schäden durch eine auf Dauer angelegte ungewöhnliche und gefährliche Betätigung.
Verantwortliche Betätigung in Vereinigungen aller Art
Ausgeschlossen sind Ansprüche aus einer verantwortlichen Betätigung in Vereinigungen aller Art.
Beispiel: Vorständin des örtlichen Fußballvereins
Halten oder Hüten von Tieren
Kein Versicherungsschutz besteht für Haftpflichtansprüche wegen Schäden als Halter:in oder Hüter:in von Tieren, sofern nicht Versicherungsschutz nach den Ziffern 2.2.9, 2.2.10 und 2.2.13 besteht.
Inhaber von Immobilien
Kein Versicherungsschutz besteht für Haftpflichtansprüche wegen Schäden als Besitzer (z. B. Eigentümer:in, Nießbraucher:in, Pächter:in, Mieter:in) von Immobilien, soweit sie nicht ausschließlich für jagdliche Zwecke genutzt werden.
Flurschäden durch Weidevieh und Wildschäden
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen bleiben Haftpflichtansprüche aus Flurschäden durch Weidevieh und aus Wildschäden.
- Wo bin ich versichert?
Der Versicherungsschutz gilt weltweit, solange Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Damit sind Sie zum Beispiel auch während Ihres (Jagd-)Urlaubs oder eines vorübergehenden Aufenthalts im Ausland versichert.
- Was leisten wir im Versicherungsfall?
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Leistungsausschlüsse & Einschränkungen / Jagd-Haftpflicht Smart
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