Im Tarif Jagd-Haftpflicht Smart der Allianz-Haftpflichtversicherung gelten folgende Bestimmungen für die Fortführung der Jagd-Haftpflichtversicherung nach dem Ableben des Versicherungsnehmers:
Für Ihre Erb:innen besteht der bedingungsgemäße Versicherungsschutz im Falle Ihres Todes bis zum Ende der laufenden Versicherungsperiode fort. Ausgenommen sind Tätigkeiten, für die der Besitz eines Jagdscheines gesetzlich vorgeschrieben ist.
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Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Vertragsfortsetzung nach Tod / Jagd-Haftpflicht Smart
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