Im Tarif Zusatzbaustein Straf-Rechtsschutz im Beruf der Rechtsschutzversicherung der Allianz gelten die folgenden Grenzen für unsere Leistungen:
Bitte beachten Sie:
Es gelten die Grenzen unserer Leistung nach Ziffer 4.2 Ihres Privat-Rechtsschutzes entsprechend.
Anstelle der Regelung "Einigung über unstrittige oder nicht versicherte Ansprüche/Berechnung des Anteils" in Ziffer 4.2 Ihres Privat-Rechtsschutzes gilt Folgendes:
Leistungsgrenze Was ist das genau?
Einigung über unstrittige oder nicht versicherte Ansprüche/Berechnung des Anteils
Wenn Sie sich auch über unstrittige oder nicht versicherte Ansprüche einigen, zahlen wir die darauf entfallenden Kosten nicht. Der Anteil der nicht versicherten Kosten berechnet sich wie folgt: nach dem Gewicht und der Bedeutung der einzelnen Vorwürfe im Gesamtzusammenhang (insbesondere dem Anteil am verhängten Strafmaß oder Bußgeld).
Das gilt für folgenden Rechtsschutz:
(1) Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
(2) Erweiterter Straf-Rechtsschutz für die nichtselbstständige Tätigkeit
(3) Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Leistungsgrenzen / Rechtsschutzversicherung Zusatzbaustein Straf-Rechtsschutz im Beruf
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