Im Tarif Vermietung-Komfort der Rechtsschutzversicherung der Allianz gilt Folgendes bezüglich der Beitragszahlung: Fälligkeit der Versicherungsbeiträge:
- Erster oder einmaliger Beitrag
Der erste oder einmalige Beitrag ist unverzüglich nach Abschluss des Vertrags zu zahlen. Wenn Sie mit uns vereinbart haben, dass der Versicherungsschutz erst später beginnen soll, wird der Beitrag erst zu diesem Zeitpunkt fällig.
- Folgebeiträge
Die Folgebeiträge sind jeweils am Monatsersten der vereinbarten Zahlungsperiode zu zahlen, wenn nichts anderes vereinbart ist.
- Zahlungsperiode
Die Zahlungsperiode kann je nach Vereinbarung einen Monat, ein Vierteljahr, ein halbes Jahr oder ein Jahr betragen. Die vereinbarte Zahlungsperiode können Sie Ihrem Antrag und Versicherungsschein entnehmen.
- Zahlungsweise
Die gewünschte Zahlungsweise ergibt sich aus Ihrem Antrag.
Wenn wir einen fälligen Beitrag im SEPA-Lastschriftverfahren nicht einziehen können und Sie dies zu vertreten haben, gilt: Wir können für die Zukunft verlangen, dass Zahlungen außerhalb des Lastschriftverfahrens erfolgen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Beitragsfälligkeit / Rechtsschutzversicherung Vermietung-Komfort
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