Im Tarif Basis der Rechtsschutzversicherung der Allianz gelten folgende Bestimmungen bezüglich der Abtretung von Ansprüchen aus dem Versicherungsvertrag an Dritte:
Ihre Ansprüche auf Versicherungsleistungen können Sie nur mit unserem Einverständnis abtreten. "Abtreten" heißt: Sie übertragen Ihre Ansprüche auf Versicherungsleistung, die Sie uns gegenüber haben, auf Ihren Rechtsanwalt oder Ihre Rechtsanwältin oder eine andere Person. Unser Einverständnis bedarf der Textform. Zum Beispiel erfüllen eine E-Mail oder ein Brief die Textform, sofern der oder die Absender:in daraus erkennbar ist.
Ausnahme: Das Erfordernis zur Zustimmung entfällt, wenn Sie auf Geld gerichtete Ansprüche gegen uns haben.
Beispiel: Sie sind mit der Bezahlung einer Gerichtskostenrechnung ausnahmsweise in Vorleistung getreten.
Wenn wir Sie von noch nicht bezahlten Kostenrechnungen freistellen sollen, liegt kein auf Geld gerichteter Anspruch vor.
- Welche besonderen Obliegenheiten (Pflichten) habe ich?
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Anspruchsabtretung / Rechtsschutzversicherung Basis
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