Im Rahmen der Rechtsschutzversicherung der Allianz gelten im Tarif Zusatzbaustein Straf-Rechtsschutz im Beruf die folgenden Leistungsbestimmungen:
Wir erbringen und vermitteln Dienstleistungen, damit Sie Ihre rechtlichen Interessen wahrnehmen können.
Wir erstatten die von uns zu tragenden Kosten, wenn Sie Folgendes nachweisen:
(1) Sie sind zu deren Zahlung verpflichtet.
(2) Sie haben diese Kosten bereits bezahlt.
Wenn Sie Kosten in fremder Währung bezahlt haben, gilt: Wir erstatten Ihnen diese in Euro. Als Grundlage für unsere Abrechnung benutzen wir den Wechselkurs des Tages, an dem Sie die Kosten vorgestreckt haben.
Abweichend von Ziffer 4.1 Ihres Privat-Rechtsschutzes übernehmen wir ausschließlich die folgenden Kosten Ihrer Rechtsverfolgung:
Kosten Was ist das genau?
Vergütung des Anwalts oder der Anwältin
Wir zahlen folgende Kosten:
(1) die angemessene Vergütung eines Anwalts oder einer Anwältin zur Vertretung Ihrer Interessen. Diese übernehmen wir bis zu einem Stundensatz von maximal 300 Euro. Die Begrenzung auf die gesetzliche Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gilt insoweit nicht. Außerdem übernehmen wir gesondert zu ersetzende Auslagen gemäß Anlage 1 Teil 7 des RVG.
Ob die Vergütung angemessen ist, richtet sich nach § 3a Absatz 2 RVG. Danach bestimmt sich die Angemessenheit der Vergütung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere nach:
- der Bedeutung der Angelegenheit
- dem Umfang und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit
(2) die Kosten für notwendige Reisen des Anwalts oder der Anwältin an den Ort des zuständigen Gerichts oder den Sitz der Ermittlungsbehörde. Diese übernehmen wir bis zu maximal 5.000 Euro. Wir zahlen die Kosten bis zur Höhe der Sätze, die für Geschäftsreisen von deutschen Anwälten oder deutschen Anwältinnen gelten.
Neben Anwälten und Anwältinnen versicherte Berufsgruppen im Ausland
Alle den Anwalt oder die Anwältin betreffenden Regelungen gelten für dort ansässige rechts- und sachkundige Bevollmächtigte entsprechend.
Gerichtskosten
Wir übernehmen die Gerichtskosten einschließlich der Entschädigung für Zeugen, Zeuginnen und Sachverständige, die das Gericht heranzieht.
Kosten für ein Gutachten von einem oder einer Sachverständigen
Wir übernehmen die angemessenen Kosten für ein Gutachten eines oder einer Sachverständigen, das Sie für Ihre Verteidigung in Auftrag geben. Diese Kosten übernehmen wir bis zu maximal 10.000 Euro.
Reisekosten
Hat ein Gericht mit Sitz im Ausland Ihr persönliches Erscheinen angeordnet, tragen wir Ihre Kosten für eine Reise dorthin. Wir zahlen die Kosten bis zur Höhe der Sätze, die für Geschäftsreisen von deutschen Anwälten oder deutschen Anwältinnen gelten.
Übersetzungskosten
Wir sorgen für die Übersetzung der Unterlagen. Das tun wir, wenn dies für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen im Ausland notwendig ist. Wir übernehmen dabei auch die Kosten für die Übersetzung.
Kosten für Dolmetscher:innen
Wir tragen die übliche Vergütung eines Dolmetschers oder einer Dolmetscherin im Zusammenhang mit der Verteidigung in Strafverfahren im Ausland.
Strafkaution
Um Sie vorübergehend von Strafverfolgungsmaßnahmen zu verschonen, zahlen wir für Sie - wenn nötig - eine Kaution. Dies geschieht in Form eines zinslosen Darlehens bis zu der in unserem Vertrag vereinbarten Höhe.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Leistungen / Rechtsschutzversicherung Zusatzbaustein Straf-Rechtsschutz im Beruf
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