Im Tarif Basis der Rechtsschutzversicherung der Allianz gelten folgende Bestimmungen zum Risikowegfall:
- Wegfall des versicherten Interesses
Fällt das versicherte Interesse nachträglich weg? Dann gilt Folgendes, wenn nichts anderes vereinbart ist: Der Vertrag endet, sobald wir davon erfahren haben. Beiträge müssen Sie nur anteilig bis zu diesem Zeitpunkt zahlen.
- Sonderregelung bei Tod des Versicherungsnehmers oder der Versicherungsnehmerin
Der Versicherungsschutz besteht über Ihren Tod hinaus bis zum Ende der Zahlungsperiode, wenn der Beitrag am Todestag gezahlt war. Dies gilt nicht, wenn der Gegenstand der Versicherung weggefallen ist. Dies gilt auch nicht, wenn der Erbe oder die Erbin des Versicherungsnehmers oder der Versicherungsnehmerin nicht die versicherte Eigenschaft besitzt beziehungsweise erlangt.
Wenn der nächste fällige Beitrag bezahlt wird, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Anstelle des oder der Verstorbenen wird der- oder diejenige Versicherungsnehmer:in, der oder die den Beitrag gezahlt hat oder für den oder die gezahlt wurde. Er oder sie kann trotzdem innerhalb eines Jahres nach dem Todestag verlangen, dass der Versicherungsvertrag vom Todestag an beendet wird. Können wir den ursprünglichen Vertrag nicht zu den bisherigen Konditionen fortsetzen, machen wir ein neues Vertragsangebot. Dieses kann der oder die neue Versicherungsnehmer:in entweder annehmen oder ablehnen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Risikowegfall / Rechtsschutzversicherung Basis
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