Im Rahmen der Rechtsschutzversicherung der Allianz im Tarif Vermietung-Komfort gelten die nachfolgenden Bestimmungen bezüglich der Auswahl und Beauftragung eines Anwalts oder einer Anwältin:
- Auswahl des Anwalts oder der Anwältin
Sie können einen Anwalt oder eine Anwältin auswählen.
In folgenden Fällen wählen wir den Anwalt oder die Anwältin:
(1) wenn Sie das verlangen
(2) wenn Sie keinen Anwalt oder keine Anwältin benennen, uns aber die umgehende Beauftragung notwendig erscheint
- Beauftragung des Anwalts oder der Anwältin
Wenn wir den Anwalt oder die Anwältin auswählen, beauftragen wir ihn oder sie in Ihrem Namen. Für die Tätigkeit des Anwalts oder der Anwältin sind wir nicht verantwortlich.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Anwaltswahl & Beauftragung / Rechtsschutzversicherung Vermietung-Komfort
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