Im Rahmen der Rechtsschutzversicherung der Allianz, Tarif Zusatzbaustein Geldbeutelschutz, gelten folgende besonderen Obliegenheiten (Pflichten) für den Versicherungsnehmer:
Nach Eintritt eines Versicherungsfalls müssen Sie Folgendes tun:
• Informieren Sie uns unverzüglich über den Versicherungsfall.
• Erteilen Sie uns jederzeit Auskunft und reichen Sie die angeforderten Belege ein.
• Wenn Ihnen Ausweisdokumente abhandenkommen, zeigen Sie dies unverzüglich bei der Polizei an. Für Karten gilt das nur, wenn diese gestohlen wurden.
Verletzen Sie eine der genannten Obliegenheiten, gilt unter den Voraussetzungen nach Ziffer 5.2 Ihres Privat-Rechtsschutzes Folgendes:
Wir sind berechtigt zu kündigen. Außerdem können wir ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Obliegenheiten / Rechtsschutzversicherung Zusatzbaustein Geldbeutelschutz
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