Im Rahmen der Rechtsschutzversicherung der Allianz gilt im Tarif Zusatzbaustein Sofortschutz die folgende Regelung bezüglich der Leistungsbedingungen des Sofortschutzes:
Sie erhalten Leistungen aus dem Sofortschutz, wenn Sie aus der Deckung des Vorvertrags keine oder nur eine begrenzte Leistung beanspruchen können. Wenn wir mit Ihnen in unserem Vertrag eine Wartezeit vereinbart haben, gilt diese auch für den Sofortschutz.
Teilen Sie uns mit, wenn Ihr Vorversicherer einen Schaden ablehnt oder nur teilweise bezahlt. Bitte reichen Sie uns das Ablehnungsschreiben und die Unterlagen zum Umfang Ihres vorherigen Versicherungsschutzes als Nachweis ein.
Verweigert Ihr Vorversicherer die Leistung, weil Sie den Beitrag nicht bezahlt haben, haben Sie diesbezüglich keine Ansprüche aus dem Sofortschutz.
Die Differenzdeckung umfasst auch keine Leistungen, auf die Sie gegenüber dem Vorversicherer einseitig oder im Rahmen eines Vergleichs verzichtet haben.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Leistungszeitpunkt / Rechtsschutzversicherung Zusatzbaustein Sofortschutz
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