Im Tarif Vermietung-Komfort der Rechtsschutzversicherung der Allianz gelten folgende Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalls:
Wenn ein Versicherungsfall eintritt und Sie Versicherungsschutz brauchen, müssen Sie und die versicherten Personen Folgendes beachten:
Ihre Obliegenheiten (Pflichten) nach dem Versicherungsfall Was müssen Sie genau beachten?
Anzeige des Versicherungsfalls
Sie müssen uns den Versicherungsfall unverzüglich mitteilen. Eine telefonische Schadenmeldung reicht aus.
"Unverzüglich" heißt nicht unbedingt "sofort", sondern "ohne schuldhaftes Zögern beziehungsweise so schnell wie eben möglich".
Mitwirkungspflichten bei Geltendmachung des Rechtsschutzanspruchs
Wenn Sie einen Anspruch auf Versicherungsschutz geltend machen, bestehen folgende Mitwirkungspflichten:
(1) Informieren Sie uns vollständig und wahrheitsgemäß über alle Umstände des Versicherungsfalls.
(2) Geben Sie uns alle Beweismittel an.
(3) Stellen Sie uns auf Verlangen Unterlagen zur Verfügung.
Weitere Mitwirkungspflichten
Kosten verursachende Maßnahmen müssen Sie nach Möglichkeit mit uns abstimmen, soweit dies für Sie zumutbar ist.
Beispiele für Kosten verursachende Maßnahmen:
(1) Beauftragung eines Anwalts
(2) Erhebung einer Klage
(3) Einlegung eines Rechtsmittels
Abwendung und Minderung des Schadens
Sie haben bei Eintritt des Versicherungsfalls nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen, siehe § 82 Versicherungsvertragsgesetz (VVG).
Pflichten bei Beauftragung eines Anwalts oder einer Anwältin
Haben Sie einen Anwalt oder eine Anwältin beauftragt, müssen Sie Folgendes tun:
(1) Unterrichten Sie Ihren Anwalt oder Ihre Anwältin vollständig und wahrheitsgemäß.
(2) Geben Sie ihm oder ihr die Beweismittel an.
(3) Erteilen Sie ihm oder ihr die möglichen Auskünfte.
(4) Beschaffen Sie ihm oder ihr die notwendigen Unterlagen.
Auf Verlangen müssen Sie uns über den Stand Ihrer Angelegenheiten informieren.
Welche Folgen kann die Nichteinhaltung für Sie haben?
Verletzen Sie eine der genannten Obliegenheiten, gilt unter den Voraussetzungen nach Ziffer 5.2 Folgendes:
(1) Wir sind berechtigt zu kündigen.
(2) Wir können ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Obliegenheiten nach Versicherungsfall / Rechtsschutzversicherung Vermietung-Komfort
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