Im Rahmen der Rechtsschutzversicherung der Allianz gilt im Tarif Zusatzbaustein Straf-Rechtsschutz im Beruf für den versicherten Bereich Folgendes:
Sie sind im beruflichen Bereich versichert, wenn Sie eine nichtselbstständige Tätigkeit ausüben.
Beispiel: Sie sind Arbeitnehmerin. Sie sind Beamter.
Bitte beachten Sie:
Nicht versichert ist, wenn Sie Ihre rechtlichen Interessen wahrnehmen:
(1) im Zusammenhang mit einer geplanten, ausgeübten oder beendeten gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit
(2) als Fahrer:in, Halter:in, Eigentümer:in, Erwerber:in, Mieter:in und Leasingnehmer:in von motorgetriebenen Land-, Wasser- und Luftfahrzeugen sowie deren Anhänger
(3) als gesetzliche:r Vertreter:in einer juristischen Person
Beispiel: Geschäftsführer:innen einer GmbH, Vorstände oder Vorständinnen einer Aktiengesellschaft
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Versicherter Bereich / Rechtsschutzversicherung Zusatzbaustein Straf-Rechtsschutz im Beruf
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