Im Rahmen der Rechtsschutzversicherung der Allianz gilt im Tarif Zusatzbaustein Vermieter-Rechtsschutz Folgendes hinsichtlich der Leistungsausschlüsse und Leistungseinschränkungen:
Nicht alle Sachverhalte sind vom Versicherungsschutz dieses Zusatzbausteins umfasst. Bitte beachten Sie:
Es gelten die Leistungsausschlüsse und Leistungseinschränkungen nach Ziffer 2.5 Ihres Privat-Rechtsschutzes. Einschränkungen Ihres Versicherungsschutzes können sich unter anderem auch aus der Beschreibung des versicherten Bereichs und der versicherten Rechtsangelegenheiten (Leistungsarten) ergeben.
Für die Leistungsarten in Ziffer 2.2 gilt:
• eine Wartezeit von drei Monaten gemäß Ziffer 2.3.5 Ihres Privat-Rechtsschutzes
• der Ausschluss bei ursächlichem Zusammenhang mit vorsätzlich begangenen Straftaten nach Ziffer 2.5.3 Ihres Privat-Rechtsschutzes
• die Möglichkeit der Ablehnung des Versicherungsschutzes wegen mangelnder Aussicht auf Erfolg oder wegen Mutwilligkeit gemäß Ziffer 2.6.1 Ihres Privat-Rechtsschutzes
Außerdem ist Folgendes nicht versichert:
Ausschlüsse Was fällt darunter?
Beeinträchtigungen durch Bergbau
Nicht versichert ist, wenn ein ursächlicher Zusammenhang mit folgenden Beeinträchtigungen an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen besteht:
• Bergbauschäden
• Beeinträchtigungen aufgrund von bergbaubedingten Immissionen
Beispiel: Einwirkungen wie Erschütterungen
Enteignungs-/Planfeststellungs-/baurechtliche Angelegenheiten
Nicht versichert sind folgende Angelegenheiten:
• Enteignung
• Planfeststellung
• Flurbereinigung
• solche, die im Baugesetzbuch geregelt sind
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Leistungsausschlüsse & Einschränkungen / Rechtsschutzversicherung Zusatzbaustein Vermieter-Rechtsschutz
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