Im Tarif Zusatzbaustein Vermieter-Rechtsschutz der Allianz Rechtsschutzversicherung gelten folgende Bestimmungen hinsichtlich des versicherten und nicht versicherten Umfangs:
- Versicherter Bereich
Im Verkehrsbereich sind Sie wie folgt versichert: als Fahrer:in, Insasse oder Insassin, Halter:in, Eigentümer:in, Erwerber:in, Mieter:in, Leasingnehmer:in von motorgetriebenen Land-, Wasser- und Luftfahrzeugen sowie deren Anhänger.
Bitte beachten Sie:
Dies gilt für Fahrzeuge, die privat und/oder für die nichtselbstständige Tätigkeit genutzt werden.
Nicht versichert ist Folgendes: Sie nehmen Ihre rechtlichen Interessen im Zusammenhang mit einer geplanten, ausgeübten oder beendeten gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit wahr.
- Versicherte Rechtsangelegenheiten (Leistungsarten)
Zusätzlich zu den versicherten Leistungsarten in Ziffer 2.2 Ihres Privat-Rechtsschutzes gelten für den Verkehrsbereich folgende Erweiterungen:
LeistungsartWas ist das genau?
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht im Verkehrsbereich
Ergänzend zum Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht in Ziffer 2.2 Ihres Privat-Rechtsschutzes ist im Verkehrsbereich auch Folgendes versichert: Verträge, mit denen Sie motorgetriebene Land-, Wasser- oder Luftfahrzeuge und deren Anhänger zur nicht nur vorübergehenden privaten Eigennutzung erwerben wollen. Voraussetzung ist: Sie nehmen keine rechtlichen Interessen im Zusammenhang mit einer geplanten, ausgeübten oder beendeten gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit wahr.
Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
Sie haben Rechtsschutz, um Ihre rechtlichen Interessen in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten wahrzunehmen vor:
• Verwaltungsbehörden
• Verwaltungsgerichten
- Versicherungsfall
Ergänzend zu Ziffer 2.3.1 Ihres Privat-Rechtsschutzes gilt als Versicherungsfall im Straf-, Erweiterten Straf-, Ordnungswidrigkeiten-, Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz Folgendes:
In den Fällen, in denen Ihnen die Verletzung einer Vorschrift des
• Strafrechts
• Ordnungswidrigkeitenrechts
• Disziplinarrechts
• Standesrechts
vorgeworfen wird, gilt: Der Versicherungsfall tritt zu dem Zeitpunkt ein, zu dem Sie begonnen haben oder begonnen haben sollen, die Vorschrift zu verletzen.
Das Gleiche gilt bei Verfahren wegen:
• Einschränkung der Fahrerlaubnis
• Entzug der Fahrerlaubnis
• Wiedererlangung der Fahrerlaubnis
Voraussetzung hierfür ist: Die Fahrerlaubnis muss im Zusammenhang mit der Verletzung einer Vorschrift des Straf- oder Ordnungswidrigkeitenrechts eingeschränkt oder entzogen worden sein.
Bitte beachten Sie:
Abweichend von Ziffer 2.3.5 Ihres Privat-Rechtsschutzes besteht für diesen Zusatzbaustein keine Wartezeit.
- Welche Leistungsausschlüsse und Leistungseinschränkungen gelten?
Nicht alle Sachverhalte sind vom Versicherungsschutz dieses Zusatzbausteins umfasst.
Bitte beachten Sie:
Es gelten die Leistungsausschlüsse und Leistungseinschränkungen nach Ziffer 2.5 Ihres Privat-Rechtsschutzes.
Einschränkungen Ihres Versicherungsschutzes können sich unter anderem auch aus der Beschreibung des versicherten Bereichs und der versicherten Rechtsangelegenheiten (Leistungsarten) ergeben.
Für die Leistungsarten in Ziffer 2.2 gilt:
• der Ausschluss bei ursächlichem Zusammenhang mit vorsätzlich begangenen Straftaten nach Ziffer 2.5.3 Ihres Privat-Rechtsschutzes
• die Möglichkeit der Ablehnung des Versicherungsschutzes wegen mangelnder Aussicht auf Erfolg oder wegen Mutwilligkeit gemäß Ziffer 2.6.1 Ihres Privat-Rechtsschutzes
Außerdem ist Folgendes nicht versichert:
AusschlüsseWas fällt darunter?
Halt- oder Parkverstöße
Nicht versichert sind:
• Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen eines Halt- oder Parkverstoßes
• Verwaltungsverfahren wegen eines Halt- oder Parkverstoßes
Ausnahme: Dieser Ausschluss gilt in folgendem Fall nicht: wenn die deutsche Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) für den Halt- oder Parkverstoß einen Eintrag von Punkten in das Verkehrszentralregister vorsieht. Dabei kommt es auf die Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) an, die zum Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalls gilt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Versicherte Leistungen / Rechtsschutzversicherung Zusatzbaustein Vermieter-Rechtsschutz
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