Im Tarif Zusatzbaustein Berufs-Rechtsschutz der Allianz-Rechtsschutzversicherung gelten die folgenden Bestimmungen für versicherte Rechtsangelegenheiten (Leistungsarten):
Zusätzlich zu den versicherten Leistungsarten in Ziffer 2.2 Ihres Privat-Rechtsschutzes gelten für den beruflichen Bereich auch folgende:
Leistungsart
Was ist das genau?
Arbeits-Rechtsschutz
Sie haben Rechtsschutz, um Ihre rechtlichen Interessen wahrzunehmen aus:
(1) Arbeitsverhältnissen;
(2) öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen für Ihre dienstrechtlichen und versorgungsrechtlichen Ansprüche
Beispiel: Sie wollen gegen eine Abmahnung vorgehen oder gegen eine Benachteiligung nach dem AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) vorgehen.
Erweiterter Arbeits-Rechtsschutz bei Kündigungsandrohungen und Aufhebungsverträgen
Sie haben Rechtsschutz für folgenden Fall: Sie erhalten von Ihrem oder Ihrer Arbeitgeber:in eine Erklärung, das Arbeitsverhältnis beenden zu wollen.
Beispiel: Ihr Arbeitgeber will Ihnen kündigen.
Das gilt auch, wenn Sie ein Angebot zur Aufhebung Ihres Arbeitsvertrags erhalten.
Voraussetzung ist, dass Sie die Erklärung beziehungsweise das Angebot während der Laufzeit dieses Rechtsschutz-Vertrags erhalten.
Wir übernehmen die Kosten bis zu maximal 1.000 Euro je Einzelfall.
Erweiterter Arbeits-Rechtsschutz bei Insolvenz des Arbeitgebers oder der Arbeitgeberin
Sie haben Rechtsschutz, wenn über das Vermögen Ihres Arbeitgebers oder Ihrer Arbeitgeberin ein Insolvenzverfahren beantragt wird.
Beispiel: Sie wollen wissen, wie es aufgrund der Insolvenz mit Ihrem Arbeitsverhältnis weitergeht.
Voraussetzung ist, dass der Insolvenz-Antrag während der Laufzeit dieses Rechtsschutz-Vertrags gestellt wird.
Wir übernehmen die Kosten für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen aus Arbeitsverhältnissen bis zu maximal 1.000 Euro je Einzelfall.
Bitte beachten Sie:
Es gelten die Leistungsausschlüsse und Leistungseinschränkungen nach Ziffer 2.5 Ihres Privat-Rechtsschutzes.
Einschränkungen Ihres Versicherungsschutzes können sich unter anderem auch aus der Beschreibung des versicherten Bereichs und der versicherten Rechtsangelegenheiten (Leistungsarten) ergeben.
Für die Leistungsarten in Ziffer 1.2 gilt:
(1) eine Wartezeit von drei Monaten gemäß Ziffer 2.3.5 Ihres Privat-Rechtsschutzes;
(2) der Ausschluss bei ursächlichem Zusammenhang mit vorsätzlich begangenen Straftaten nach Ziffer 2.5.3 Ihres Privat-Rechtsschutzes;
(3) die Möglichkeit der Ablehnung des Versicherungsschutzes wegen mangelnder Aussicht auf Erfolg oder wegen Mutwilligkeit gemäß Ziffer 2.6.1 Ihres Privat-Rechtsschutzes
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Versicherte Rechtsangelegenheiten / Rechtsschutzversicherung Zusatzbaustein Berufs-Rechtsschutz
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