Im Tarif Basis der Rechtsschutzversicherung der Allianz gelten folgende Bestimmungen für Ansprüche Dritter im Falle des Todes oder einer Verletzung des Versicherungsnehmers, der Versicherungsnehmerin oder der mitversicherten Person:
Wenn Sie oder eine mitversicherte Person verletzt oder getötet werden, gilt: Versichert sind auch Ansprüche, die folgende Personen kraft Gesetzes dann geltend machen können:
(1) der oder die mitversicherte Ehe- oder Lebenspartner:in
(2) eine andere Person aus dem Kreis der Kinder, Eltern und Geschwister
Beispiel: Sie werden bei einem Verkehrsunfall getötet. Ihre Kinder machen Ansprüche auf Unterhalt gegen den Unfallgegner geltend.
Diese Personen sind unter den folgenden Voraussetzungen auch als Nebenkläger:innen vor einem deutschen Strafgericht versichert:
(1) Der oder die Versicherungsnehmer:in oder eine mitversicherte Person ist durch eine Straftat getötet worden.
(2) Diese Straftat ist im Rechtsschutz für Opfer von Gewalttaten enthalten (siehe Ziffer 2.2).
Beispiel: Sie werden bei einem Verkehrsunfall getötet. Ihre Kinder treten im Strafprozess als Nebenkläger auf.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Ansprüche Dritter / Rechtsschutzversicherung Basis
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