Im Tarif Basis der Rechtsschutzversicherung der Allianz gelten die folgenden Bestimmungen bezüglich der Rechtsstellung mitversicherter Personen sowie des Widerspruchsrechts des Versicherungsnehmers oder der Versicherungsnehmerin:
Alle für Sie geltenden Regelungen gelten sinngemäß auch für mitversicherte Personen.
Für die Erfüllung der Obliegenheiten gilt: Sie bleiben neben den mitversicherten Personen für die Erfüllung verantwortlich. Mehr zu den Obliegenheiten finden Sie in Ziffer 5.
Wenn eine mitversicherte Person Versicherungsschutz verlangt, können Sie dem widersprechen.
Ausnahme: Sie können nicht widersprechen, wenn es sich um Ihre:n Ehepartner:in bzw. Ihren eingetragenen oder Ihre eingetragene Lebenspartner:in handelt.
- Was ist versichert und was ist nicht versichert?
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Mitversicherte Personen Rechte / Rechtsschutzversicherung Basis
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