Im Tarif Verkehr-Komfort der Rechtsschutzversicherung der Allianz gelten die folgenden Bestimmungen bezüglich der Rechte bei der Auswahl und Beauftragung eines Anwalts oder einer Anwältin:
- Auswahl des Anwalts oder der Anwältin
Sie können einen Anwalt oder eine Anwältin auswählen.
In folgenden Fällen wählen wir den Anwalt oder die Anwältin:
• wenn Sie das verlangen
• wenn Sie keinen Anwalt oder keine Anwältin benennen, uns aber die umgehende Beauftragung notwendig erscheint
- Beauftragung des Anwalts oder der Anwältin
Wenn wir den Anwalt oder die Anwältin auswählen, beauftragen wir ihn in Ihrem Namen. Für die Tätigkeit des Anwalts oder der Anwältin sind wir nicht verantwortlich.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Anwaltswahl & Beauftragung / Rechtsschutzversicherung Verkehr-Komfort
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