Im Tarif Komfort der Rechtsschutzversicherung der Allianz gilt für den Beginn des Versicherungsschutzes Folgendes:
Der Versicherungsschutz beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt, wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig zahlen. Unter den Voraussetzungen von § 37 Versicherungsvertragsgesetz können wir vom Vertrag zurücktreten oder leistungsfrei sein, wenn Sie den fälligen ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt haben.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Beginn Versicherungsschutz / Rechtsschutzversicherung Komfort
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