Im Tarif Verkehr-Komfort der Rechtsschutzversicherung der Allianz gelten für Versicherungsnehmer die folgenden Bestimmungen:
Der Schutz des Rechtsschutz Verkehr (nachfolgend als "Verkehrs-Rechtsschutz" bezeichnet) gilt für Sie als unseren oder unsere Versicherungsnehmer:in. Von Ihrem Verkehrs-Rechtsschutz profitieren aber auch andere Personen, die zum Beispiel mit Ihnen zusammenleben (Mitversicherte).
Sie können im Verkehrs-Rechtsschutz wählen, welche Fahrzeuge versichert sein sollen:
• alle Fahrzeuge
• ein Fahrzeug
• kein Fahrzeug
Bitte beachten Sie:
Welche Fahrzeuge Sie versichert haben, steht in Ihrem Versicherungsschein.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Versicherungsnehmer / Rechtsschutzversicherung Verkehr-Komfort
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