Im Tarif Verkehr-Komfort der Rechtsschutzversicherung der Allianz gelten für den versicherten Bereich folgende Bestimmungen:
- Versicherte Fahrzeuge und Eigenschaften
Je nach gewählter Variante sind Sie im Verkehrsbereich wie folgt versichert:
Variante Was fällt darunter?
alle Fahrzeuge
• Motorfahrzeuge und deren Anhänger:
Versichert sind Sie als Fahrer:in, Insasse oder Insassin, Halter:in, Eigentümer:in, Erwerber:in, Leasingnehmer:in von motorgetriebenen Land-, Wasser- und Luftfahrzeugen sowie deren Anhänger.
• Mietfahrzeuge:
Mieten Sie ein Land-, Wasser- oder Luftfahrzeug sowie dessen Anhänger, gilt: Sie sind als Fahrer:in, Insasse oder Insassin, Mieter:in versichert.
ein Fahrzeug
• Im Versicherungsschein bezeichnetes Kraftfahrzeug und ein Anhänger:
Versichert sind das im Versicherungsschein bezeichnete Kraftfahrzeug (motorgetriebene Landfahrzeug) sowie ein Anhänger.
Sie sind versichert als Fahrer:in, Insasse oder Insassin, Halter:in, Eigentümer:in, Leasingnehmer:in dieses Kraftfahrzeugs sowie Anhängers.
• Mietfahrzeuge:
Mieten Sie ein Land-, Wasser- oder Luftfahrzeug sowie dessen Anhänger, gilt: Sie sind als Fahrer:in, Insasse oder Insassin, Mieter:in versichert.
Der Erwerb eines Fahrzeugs ist ausschließlich nach Ziffer 6.5 (Fahrzeugwechsel) versichert.
kein Fahrzeug
• Mietfahrzeuge:
Mieten Sie ein Land-, Wasser- oder Luftfahrzeug sowie dessen Anhänger, gilt: Sie sind als Fahrer:in, Insasse oder Insassin, Mieter:in versichert.
Der Erwerb eines Fahrzeugs ist ausschließlich nach Ziffer 6.5 (Fahrzeugerwerb) versichert.
Bitte beachten Sie:
Dies gilt für Fahrzeuge, die privat und/oder für die nichtselbstständige Tätigkeit genutzt werden.
Nicht versichert ist Folgendes: Sie nehmen Ihre rechtlichen Interessen im Zusammenhang mit einer geplanten, ausgeübten oder beendeten gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit wahr.
Zusätzlich gelten die Leistungsausschlüsse und Leistungseinschränkungen nach Ziffer 2.5.
- Sonstige Teilnahme am öffentlichen Verkehr
Außerdem sind Sie als Teilnehmer:in am öffentlichen Verkehr versichert:
• wenn Sie ein fremdes Fahrzeug fahren
Beispiel: Sie fahren das Auto eines Freundes. Sie steuern ein gemietetes Segelboot.
• als Fußgänger:in, Radfahrer:in und bei sportlichen Betätigungen
Beispiel: Joggen, Skaten, Skifahren
• wenn Sie als Fahrgast, Passagier:in, Insassin oder Insasse unterwegs sind
Beispiel: Bus, Bahn, Flugzeug, Fähre, Insasse eines Pkw oder Taxi
Bitte beachten Sie:
Dies gilt für Fahrzeuge, die privat und/oder für die nichtselbstständige Tätigkeit genutzt werden.
Nicht versichert ist Folgendes: Sie nehmen Ihre rechtlichen Interessen im Zusammenhang mit einer geplanten, ausgeübten oder beendeten gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit wahr.
Zusätzlich gelten die Leistungsausschlüsse und Leistungseinschränkungen nach Ziffer 2.5.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Versicherter Bereich / Rechtsschutzversicherung Verkehr-Komfort
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