Im Tarif Zusatzbaustein Straf-Rechtsschutz im Beruf der Rechtsschutzversicherung der Allianz gelten im Versicherungsfall folgende Bestimmungen:
Abweichend von Ziffer 2.3.1 Ihres Privat-Rechtsschutzes gelten als Versicherungsfall nur folgende Fälle:
Leistungsart Was ist der Versicherungsfall?
Erweiterter Straf-, Ordnungswidrigkeiten-, Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
Der Versicherungsfall tritt ein, wenn gegen Sie eines der folgenden Verfahren eingeleitet wird:
(1) Ermittlungsverfahren
(2) disziplinarrechtliches Verfahren
(3) standesrechtliches Verfahren
Ein Ermittlungsverfahren gilt als eingeleitet, wenn eine Behörde es als solches verfügt.
Gefahr einer Selbstbelastung bei einer Zeugenaussage
Werden Sie als Zeuge oder Zeugin vernommen, gilt als Versicherungsfall: Eine Behörde oder ein Gericht fordert Sie auf, als Zeuge oder Zeugin auszusagen.
Bitte beachten Sie:
Abweichend von Ziffer 2.3.5 Ihres Privat-Rechtsschutzes besteht für diesen Zusatzbaustein keine Wartezeit.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Versicherungsfall / Rechtsschutzversicherung Zusatzbaustein Straf-Rechtsschutz im Beruf
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