Im Tarif Vermietung-Komfort der Rechtsschutzversicherung der Allianz gelten folgende Bestimmungen für Ansprüche Dritter im Falle des Todes oder einer Verletzung des Versicherungsnehmers, der Versicherungsnehmerin oder der mitversicherten Person:
Wenn Sie oder eine mitversicherte Person verletzt oder getötet werden, gilt: Versichert sind auch Ansprüche, die folgende Personen kraft Gesetzes dann geltend machen können:
(1) der oder die mitversicherte Ehe- oder Lebenspartner:in
(2) eine andere Person aus dem Kreis der Kinder, Eltern und Geschwister
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Ansprüche Dritter / Rechtsschutzversicherung Vermietung-Komfort
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