Im Tarif Verkehr-Komfort der Rechtsschutzversicherung der Allianz gelten für versicherte Rechtsangelegenheiten (Leistungsarten) die folgenden Bestimmungen:
Ihr Verkehrs-Rechtsschutz umfasst im Rahmen des versicherten Verkehrsbereichs folgende Leistungsarten:
Leistungsart Was ist das genau?
Rechtsschutz für die erweiterte Telefonberatung in privaten Rechtsangelegenheiten
Sie können sich über Ihre eigenen privaten Rechtsangelegenheiten beraten lassen, auch wenn diese nicht versichert und nicht versicherbar sind. Während der Dauer des Vertrags haben Sie Rechtsschutz für einen ersten telefonischen Rat (Erstberatung).
Für einen schnellen und einfachen Zugang zu einer telefonischen Erstberatung wenden Sie sich bitte an unser Rechtsschutz-Service-Telefon. Die Nummer finden Sie im Versicherungsschein.
Wir übernehmen Kosten für einen Anwalt oder eine Anwältin bis 250 Euro je Beratung. Der Anwalt oder die Anwältin muss in Deutschland zugelassen sein. Auf die Angelegenheit muss deutsches Recht anwendbar sein. Die Regelungen der Ziffern 2.3, 2.5 und 4 gelten nicht.
Schadenersatz-Rechtsschutz (Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen)
Sie haben Rechtsschutz für die Geltendmachung Ihrer Schadenersatzansprüche.
Beispiel: Schadenersatzansprüche gegen den Schädiger wegen Beschädigung Ihres Autos
Sie sind nicht versichert, wenn die Schadenersatzansprüche auch auf einer Vertragsverletzung beruhen.
Beispiel: Schadenersatzansprüche wegen der mangelhaften Reparatur Ihres Autos. Diese können über den Vertrags-Rechtsschutz versichert sein.
Die Abwehr von Schadenersatzansprüchen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen ist nicht versichert.
Beispiel: Der Gegner fordert Schadenersatz von Ihnen. Dies ist nicht durch die Rechtsschutzversicherung versichert, sondern ein Fall für Ihre Haftpflichtversicherung.
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht im Verkehrsbereich
• Sie haben Rechtsschutz, um Ihre rechtlichen Interessen aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen und dinglichen Rechten an beweglichen Sachen oder an Rechten wahrzunehmen.
Beispiel: Sie streiten nach einem Kauf wegen eines fehlerhaften Autos. Sie streiten über die Herausgabe eines Motorrads.
• Wenn Sie die Variante "alle Fahrzeuge" abgeschlossen haben, ist auch Folgendes versichert: Verträge, mit denen Sie motorgetriebene Land-, Wasser- oder Luftfahrzeuge und deren Anhänger zur nicht nur vorübergehenden privaten Eigennutzung erwerben wollen. Voraussetzung ist: Sie nehmen keine rechtlichen Interessen im Zusammenhang mit einer geplanten, ausgeübten oder beendeten gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit wahr.
• Dieser Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht gilt nicht, wenn es sich um eine Angelegenheit aus dem Schadenersatz-Rechtsschutz handelt.
• Nicht versichert sind Streitigkeiten aus dem Rechtsschutz-Vertrag:
- gegen uns als Rechtsschutzversicherer
- gegen das Unternehmen, das Schäden für uns abwickelt
Steuer-Rechtsschutz
Sie haben Rechtsschutz, um Ihre rechtlichen Interessen im Zusammenhang mit Steuern und Abgaben wahrzunehmen:
• vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten sowie
• in Einspruchs- und Widerspruchsverfahren, die diesen Gerichtsverfahren vorangehen
Sozial-Rechtsschutz
Sie haben Rechtsschutz, um Ihre rechtlichen Interessen wahrzunehmen:
• vor deutschen Sozialgerichten
• in Widerspruchsverfahren, die diesen Gerichtsverfahren vorangehen
Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
Sie haben Rechtsschutz, um Ihre rechtlichen Interessen in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten wahrzunehmen vor:
• Verwaltungsbehörden
• Verwaltungsgerichten
Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
Sie haben Rechtsschutz für Ihre Verteidigung in folgenden Verfahren:
• Disziplinarverfahren
• Standesrechtsverfahren
Straf-Rechtsschutz für verkehrsrechtliche Vergehen
• Sie haben Rechtsschutz für die Verteidigung, wenn Ihnen ein verkehrsrechtliches Vergehen vorgeworfen wird. Das gilt auch dann, wenn Ihnen ein vorsätzliches Verhalten vorgeworfen wird.
Vergehen sind Straftaten, die im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von unter einem Jahr oder Geldstrafe bedroht sind. Ein verkehrsrechtliches Vergehen ist eine Straftat, die die Verletzung der Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr unter Strafe stellt.
Beispiel: Sie fahren mit Ihrem Auto ein Kind an.
Hinweis:
Dann entfällt der Rechtsschutz: Ein Gericht stellt rechtskräftig fest, dass Sie das Vergehen vorsätzlich begangen haben. Dann sind Sie zu Folgendem verpflichtet: Sie müssen uns die entstandenen Kosten erstatten, die wir wegen des Vorwurfs eines vorsätzlichen Verhaltens getragen haben.
Vorsätzlich handelt, wer eine Straftat verübt und weiß, dass sie rechtswidrig ist. Trotzdem will er sie begehen oder nimmt sie in Kauf.
• Versicherungsschutz besteht niemals, wenn Ihnen ein Verbrechen vorgeworfen wird. Dabei ist es egal, ob der Vorwurf berechtigt ist oder wie das Strafverfahren ausgeht.
Verbrechen sind Straftaten, die im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bedroht sind.
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Sie haben Rechtsschutz für die Verteidigung, wenn Ihnen eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen wird.
Beispiel: Sie verstoßen gegen die Gurtpflicht.
Rechtsschutz für Opfer von Gewalttaten
Sie haben Rechtsschutz für folgenden Fall: Sie werden im Verkehrsbereich Opfer einer der in § 395 Absatz 1 Ziffer 1 bis 5 Strafprozessordnung (StPO) genannten Straftat:
• gegen die sexuelle Selbstbestimmung
• gegen die körperliche Unversehrtheit
• gegen die persönliche Freiheit
• gegen das Leben
• nach § 4 des Gewaltschutzgesetzes
In diesem Fall haben Sie Versicherungsschutz für:
• die Wahrnehmung rechtlicher Interessen als Nebenkläger:in vor einem deutschen Strafgericht
• die Tätigkeit eines Anwalts oder einer Anwältin als Verletztenbeistand oder Zeugenbeistand
• die Tätigkeit eines Anwalts oder einer Anwältin im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs gemäß § 46a Strafgesetzbuch (StGB)
Bitte beachten Sie:
Es gelten auch die Leistungsausschlüsse und Leistungseinschränkungen nach Ziffer 2.5.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Versicherte Rechtsangelegenheiten / Rechtsschutzversicherung Verkehr-Komfort
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