Im Rahmen der Rechtsschutzversicherung der Allianz gelten im Tarif Premium die folgenden Bestimmungen zur Beitragsanpassung:
Ergibt die Neukalkulation einen niedrigeren als den bisher kalkulierten Schaden- und Kostenbedarf, sind wir verpflichtet, den bisherigen Beitrag um die Differenz abzusenken. Ergibt die Neukalkulation einen höheren als den bisher kalkulierten Schaden- und Kostenbedarf, haben wir das Recht, den Beitrag um die Differenz zu erhöhen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Beitragsanpassung / Rechtsschutzversicherung Premium
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